Das BundesteilhabegesetzBessere Teilhabe durch mehr Selbstbestimmung und Unterstützung
Dienstag, 28.06.2016
Beschützende Werkstätte
Längelterstraße 188, 74080 Heilbronn
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Bundestagsfraktion wird noch in dieser Legislaturperiode das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundeteilhabegesetz verabschieden. Die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles hat hierzu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Das Gesetz schafft den Rahmen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und Unterstützung zur individuellen Lebensplanung. Im Mittelpunkt der Stärkung des Teilhaberechts im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) steht der Mensch mit seinen behindertenspezifischen Bedarfen.
Die individuelle Selbstbestimmung und die Teilhabe am Arbeitsleben werden durch die Reform der Eingliederungshilfe verbessert. Dafür wird die Eingliederungshilfe personenzentriert weiterentwickelt und aus dem „Fürsorgesystem“ der Leistungen zum Lebensunterhalt herausgeführt. Die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen werden im Sinne der Betroffenen verbessert. Durch die Schaffung von Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und durch ein „Budget für Arbeit“ wird es mehr an der individuellen Leistungsfähigkeit ausgerichtete Beschäftigungsmöglichkeiten geben. Gleichzeitig wird die Steuerungsfunktion der Leistungsträger verbessert und die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe gebremst.
Zudem werden die verschiedenen Rehabilitationsträger zukünftig noch enger zusammenarbeiten und den individuellen Teilhabebedarf nicht einzeln, sondern gemeinsam ermitteln. Dazu wird ein für alle Rehabilitationsträger verbindlich geltendes Teilhabeplanverfahren geschaffen. Ziel ist es, Leistungen „wie aus einer Hand“ zu erbringen.
Wir würden uns sehr freuen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, um Ihre Anregungen und Ideen mit aufzunehmen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Josip Juratovic, MdB |
Gabriele Lösekrug- Möller, MdB |