O-Ton von Sönke Rix
Mittel aus Bundesbetreuungsgeld für Familien einsetzen
Zur Debatte um die freiwerdenden Mittel aus dem verfassungswidrigen Betreuungsgeld stellt Sönke Rix klar: Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Bund den Ländern kein Geld für eine Verwendung als Landesbetreuungsgeld geben darf.
"Das Bundesverfassungsgericht hat auch deutlich gemacht, dass der Bund den Ländern kein Geld für eine Verwendung als Landesbetreuungsgeld geben darf.
Für mich steht fest: Die Mittel aus dem Bundesbetreuungsgeld müssen in die Umsetzung des Koalitionsvertrages zugunsten von Kindern und Familien gehen.“