Pressemitteilung

Warnschussarrest – ein Schuss nach hinten

Zu der heute im Rechtsausschuss stattgefundenen Anhörung zum Thema Warnschussarrest erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Die Anzahl der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdächtigen ist seit Jahren rückläufig. Seit langem unbestritten ist, dass eine Erhöhung der Strafandrohung keine Kriminalität verhindert. Kriminologen sind sich einig darüber, dass die Rückfallquote mit der Dauer der Inhaftierung steigt.

Vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar legen die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf (Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten) vor, der Strafverschärfungen im Bereich des Jugendstrafrechts vorsieht. Es verwundert nicht, dass der Entwurf in der Anhörung des Rechtsausschusses von der Mehrheit der Sachverständigen kritisiert wurde.

Der Warnschussarrest und die Erhöhung der Höchststrafe bei Heranwachsenden liefen dem Ziel des Jugendstrafrechts zuwider, erneuten Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden entgegenzuwirken. Gegen den Warnschussarrest spreche insbesondere die Rückfallquote. Bei Jugendlichen, die zu einem Arrest verurteilt wurden, ist diese nämlich um rund zehn Prozent höher als bei den zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung Verurteilten. Der von uns benannte Sachverständige Professor Pfeiffer begründete dies damit, im Jugendarrest erhielten die Jugendlichen "eine Fortbildung in der Anwendung krimineller Methoden". Ein anderer Sachverständiger nannte es "negatives Lernen in der Subkultur".

Möge die Anhörung der Koalition als Warnschuss dienen.

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  • 17. Wahlperiode
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580
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