Pressemitteilung

Verletzen verlängerte Laufzeiten staatlichen Schutzauftrag?

Zu der Frage, ob der zusätzliche Atommüll infolge verlängerter Laufzeiten aufgrund der ungelösten Endlagerfrage staatliche Schutzpflichten verletzt, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber:

Die Bundesregierung muss zu dem Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe Stellung nehmen, ob längere Laufzeiten und damit mehr Atommüll schutzwürdige Belange der Bevölkerung verletzt und damit verfassungswidrig vorgeht. Mit dem Atomkonsens ist Umfang und Menge des Atommülls absehbar begrenzt worden. Längere Laufzeiten bedeuten dagegen einen Aufwuchs.

Angesichts der ungeklärten Endlagerfrage und erheblichen Zweifeln an der Eignung des Salzstocks in Gorleben, muss die Bundesregierung neue Fragen beantworten: Ist zusätzlicher Atommüll verantwortbar, obwohl kein genehmigtes Endlager für stark radioaktiven Abfall besteht? Kann man zusätzliche Mengen mit den schutzwürdigen Belangen der Bevölkerung vereinbaren, obwohl das Ergebnis der Eignungsprüfung von Gorleben aussteht und damit aktuell keine gesicherte Entsorgung nachgewiesen werden kann?

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
95
Abgeordnete
Download