Verletzen verlängerte Laufzeiten staatlichen Schutzauftrag?
Die Bundesregierung muss zu dem Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe Stellung nehmen, ob längere Laufzeiten und damit mehr Atommüll schutzwürdige Belange der Bevölkerung verletzt und damit verfassungswidrig vorgeht. Mit dem Atomkonsens ist Umfang und Menge des Atommülls absehbar begrenzt worden. Längere Laufzeiten bedeuten dagegen einen Aufwuchs.
Angesichts der ungeklärten Endlagerfrage und erheblichen Zweifeln an der Eignung des Salzstocks in Gorleben, muss die Bundesregierung neue Fragen beantworten: Ist zusätzlicher Atommüll verantwortbar, obwohl kein genehmigtes Endlager für stark radioaktiven Abfall besteht? Kann man zusätzliche Mengen mit den schutzwürdigen Belangen der Bevölkerung vereinbaren, obwohl das Ergebnis der Eignungsprüfung von Gorleben aussteht und damit aktuell keine gesicherte Entsorgung nachgewiesen werden kann?