SPD macht ernst mit Lohngleichheit für Frauen
Die SPD-Bundestagsfraktion sagt der Lohndiskriminierung von Frauen den Kampf an und legt als erste Fraktion einen Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz vor. Danach gilt: Wer Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern herstellen will, kommt an Transparenz nicht vorbei. Deshalb sollen Betriebe ab 15 Beschäftigte verpflichtet werden, ihre Entgeltstrukturen offen zu legen und auf Diskriminierung überprüfen zu lassen. Es dürfen nur Lohnmessverfahren angewendet werden, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert wurden. Die Ergebnisse sollen in anonymisierter Form betriebsöffentlich gemacht werden.
Wurde Entgeltdiskriminierung in einem Betrieb festgestellt, muss die Lohnungleichheit innerhalb einer gesetzten Frist beseitigt werden. Betriebsrat/Personalrat sowie die Gleichstellungsbeauftragten sind an dem Verfahren zu beteiligen. Kommen Unternehmen ihrer Verpflichtung nicht nach oder reichen sie die Berichte nicht fristgerecht ein, so werden Bußgelder von bis zu 500.000 Euro fällig.
Seit 101 Jahren kämpfen Frauen für das Recht auf gleiche Bezahlung. Diese Forderung wird mit dem Entgeltgleichheitsgesetz für Frauen in 190.000 Betrieben der Privatwirtschaft und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung endlich eingelöst.