Pressemitteilung

Schröder ist keine kompetente Frauenministerin, sondern eine kapitale Fehlbesetzung

Anlässlich der Äußerungen von Bundesfrauenministerin zur Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler:

Bundesfrauenministerin Schröder weigert sich, die Realität anzuerkennen. Frauen verdienen in Deutschland rund ein Viertel weniger als Männer. Und das liegt - anders als die Ministerin unterstellt - eben nicht daran, dass Frauen selbst schuld sind, indem sie sich für die falschen Berufe entscheiden und schlecht verhandeln.

Ganze 12 Prozent beträgt der Unterschied in der Bezahlung zwischen Frauen und Männern bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter, gleichem Beruf und im gleichen Betrieb. So ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2009. Das ist der harte Kern der Entgeltungleichheit, der sich auch durch Diskriminierung erklären lässt.

Hier helfen keine schönen Worte von Ministerin Schröder, sondern nur konsequentes Handeln. Wir müssen Frauen die sichtbaren und unsichtbaren Hindernisse aus dem Weg räumen. Deshalb brauchen wir gesetzliche Regelungen,

  • die einen Mindestlohn garantieren. Davon würden vor allem Frauen profitieren. Denn zwei von drei Beschäftigten im Niedriglohnbereich sind Frauen.

  • die für Transparenz sorgen. Nur wenn eine Frau weiß, ob ihr männlicher Kollege mehr verdient als sie, kann sie erfolgreich dagegen angehen. Dazu brauchen wir eine Offenlegungspflicht der Unternehmen im Hinblick auf ihr Lohngefüge.

  • die einen Diskriminierungscheck von Tarifverträgen verbindlich machen. Denn auch die Tarifpartner sind in der Pflicht, wenn es um gleiche Bezahlung geht. Typische Frauen- und typische Männerberufe werden immer noch ungleich bewertet. Deshalb gehören auch die Tarifverträge auf den Prüfstand.

Die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist ein gesellschaftlicher Skandal, der das Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen verletzt. Aber auch rechtlich ist diese Ungleichbehandlung unhaltbar. Denn das Grundgesetz macht dem Staat die Durchsetzung von Gleichstellung zur Aufgabe. Das wäre zuallererst die Aufgabe von Bundesfrauenministerin Schröder. Doch diese Aufgabe anzunehmen und auszufüllen, weigert sie sich beharrlich. Schröder ist eine kapitale Fehlbesetzung.

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  • 17. Wahlperiode
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1659
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