Rentensysteme in Ost und West müssen vereinheitlicht werden
Allen vollmundigen Versprechungen der Bundesregierung zum Trotz sind wir bis heute keinen Schritt weiter. Für die Ostdeutschen ist die Überwindung der unterschiedlichen Rentensysteme eine zentrale Frage. Eine Hau-Ruck-Lösung würde jedoch auf eine reale Benachteiligung der Ostdeutschen hinauslaufen. Das ist mit uns nicht zu machen. So lange im Osten 20 bis 30 Prozent weniger verdient wird, muss an der rentenrechtlichen Hochwertung der Ostgehälter festgehalten werden. Aber die Leute dürfen auch nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag auf eine vollständige Klärung vertröstet werden. Wir brauchen endlich einen Fahrplan zur Vereinheitlichung der Rentensysteme. Die Landesgruppe Ost hat einen Vorschlag in die Diskussion gebracht, nach dem sich die Angleichung der Rentenwerte am Zeitpunkt des Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019 orientieren soll. Bis dahin könnten die teilweise massiven Einkommensunterschiede überwunden werden.
Wir wollen außerdem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines "Rentenüberleitungsabschlussgesetzes" auf den Weg bringen. Darin sollen Vorschläge zur Ausgestaltung eines "Härtefallfonds" formuliert werden, um jenen ostdeutschen Rentnern zu helfen, die bis heute nicht umfassend von der Rentenüberleitung erfasst wurden und auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.
Eine weitere unerträgliche Gerechtigkeitslücke wollen wir sofort schließen. Danach sollen pauschal bewertete Versicherungszeiten beim Rentenanspruch in Ost und West künftig keinen Unterschied mehr machen. Dies können Zeiten der Kindererziehung sein, der Pflege von Angehörigen beziehungsweise Zeiten des Zivil- und Wehrdienstes. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass ostdeutsche Mütter immer noch eine geringere Anerkennung erfahren als westdeutsche Mütter, wenn beide Frauen in 30 Jahren in Rente gehen. Hier geht es um die Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen. Nach zwei Jahrzehnten, darf hier kein Unterschied mehr gemacht werden.