Die künftige Verwertung der enteigneten Flächen aus der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) gehörte zu den umstrittensten Fragen im Zuge der Wiedervereinigung. Eine Abschlussregelung wurde im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) 1994 gefunden. Diese gesetzliche Regelung und die darauf basierende Flächenerwerbsverordnung waren ein politischer Kompromiss zu den Enteignungsmaßnahmen in der SBZ nach alliiertem Recht. Die gesetzlichen Regelungen nach der Wiedervereinigung sind unter Regierungsverantwortung von CDU/CSU und FDP erfolgt. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich immer dafür eingesetzt, dass die ortsansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundesländern über langfristige Pachtverträge die landwirtschaftlichen Flächen nutzen können und beim Flächenverkauf gleichberechtigt behandelt werden.

Diesen politischen Kompromiss kündigt die schwarz-gelbe Koalition jetzt auf. Die betreffende Regelung im Koalitionsvertrag ist ein Kniefall der Bundeskanzlerin Angela Merkel vor ihrem neuen Koalitionspartner FDP, der sich auch bei den damaligen Verhandlungen zu allererst für die Alteigentümer-Interessen eingesetzt hatte.

Das Ergebnis der Koalitionsvereinbarung, mit der ganz konkrete Zusagen für Verbesserungen beim Flächenerwerb im Sinne der Alteigentümer gegeben werden, führt zu einer Neuauflage einer politisch beendeten Diskussion zum Verkauf der BVVG-Flächen (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH). Die neue Koalition verkennt die Sensibilität, die mit diesem Thema in den neuen Bundesländern verbunden ist. Das Ergebnis ist, dass die derzeitigen Pächter der Flächen verunsichert werden, weil sie ganz offensichtlich bei weiteren BVVG-Flächenverkäufen nachrangig behandelt werden sollen. CDU/CSU und FDP haben aus den Fehlern ihrer Politik bei der Umsetzung des Prinzips "Rückgabe vor Entschädigung" nichts gelernt.