Kinderschutzgesetz weist in die richtige Richtung
Der Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes weist in die richtige Richtung. Es ist positiv, dass Angebote der frühen Hilfen, die engere Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen vor Ort sowie Beratungsansprüche für Kinder und Jugendliche gestärkt werden. Familien sollen gefördert werden, damit es erst gar nicht zu einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung kommt.
Kinderschutz gelingt aber nicht zum Nulltarif. Daher ist zu klären, wie Städte und Gemeinden die zusätzlichen Aufgaben im Kinderschutz bewältigen sollen. In Detailfragen sollte die Regierungskoalition noch nachbessern. Beispielsweise sind gewerbliche Anbieter im Kinder- und Jugendbereich in Kinderschutzmaßnahmen einzubeziehen. Diese werden im Gesetzentwurf bislang nicht erwähnt.