Pressemitteilung

Kinderlärm darf kein Grund zur Klage sein

Anlässlich der Einbringung eines Antrags der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Kinderlärm erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler:

Wenn Kinder spielen, kann es laut werden. Aber Spielen, Rennen, Raufen gehört zur körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern dazu. Daher muss Kinderlärm als sozial adäquat gelten und darf nicht mit Verkehrs- oder Industrielärm gleichgesetzt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher die Bundesregierung auf, Kindertagesstätten auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig zu erklären und gesetzlich klarzustellen, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung und keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Bislang fehlen konkrete gesetzliche Bestimmungen, wie Kinderlärm von Anlagen wie Kindergärten oder Spielplätzen zu bewerten ist. Daher gibt es immer wieder Fälle, in denen wegen Kinderlärm die Gerichte angerufen werden.

Aber Kinderlärm darf kein Grund zur Klage sein. Die SPD erwartet deshalb von der Regierungskoalition klare gesetzliche Regelungen zur Privilegierung der Lebensäußerungen von Kindern und damit ein klares politisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.

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Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
296
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