Pressemitteilung

Intensivtierhaltung muss auf den Prüfstand

Zur heutigen Diskussion über die Zukunft der Nutztierproduktion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklären der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier und der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Heinz Paula:

Wilhelm Priesmeier und Heinz Paula fordern eine Überprüfung der Nutztierhaltung in Deutschland. Nicht nur die Baugesetzgebung, sondern auch Verordnungen des Tierseuchenrechts, des Tierschutzgesetzes sowie die Umweltgesetzgebung müssten eingehend beleuchtet werden.

 

Die gegenwärtige Form der Intensivtierhaltung muss auf den Prüfstand. In der Gesellschaft gibt es bereits eine breite Diskussion zu diesem Thema. Wir wollen, dass landwirtschaftliche Betriebe auch in Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten haben. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung in Deutschland ist dafür Voraussetzung. Daher müssen wir die bestehenden Nutzungskonflikte entschärfen.

 

Während sich diese Erkenntnislage auf Länderebene und auch bei Agrarministerin Ilse Aigner langsam durchsetzt, folgen ihr die Koalitionsfraktionen nicht. Statt die politischen Notwendigkeiten anzuerkennen, gehen sie auf Gegenkurs zu ihrer Ministerin und lehnen die konstruktive Diskussion im Agrarausschuss ab. Der Themenbereich Intensivtierhaltung ist sehr komplex und daher differenziert zu betrachten. Gesetzesinitiativen, die sich ausschließlich auf Änderungen im Baugesetzbuch beziehen, sind nicht dazu geeignet, dass Problem der Konzentration von Mastställen in bestimmten Regionen zu lösen.

 

Die heutige Diskussion im Agrarausschuss zur Überprüfung der Nutztierproduktion kann nur ein kleiner Baustein einer Strategie sein, mit der das Problem der Konzentration von Intensivtierhaltungsanlagen politisch begegnet werden muss.

 

Jetzt heißt es, intensiv die konkreten Fragestellungen abzuarbeiten. Auf Grundlage der bisher geführten Expertengespräche wird die SPD-Bundestagsfraktion einen Forderungskatalog in den Bundestag einbringen.

 

Dazu gehört eine eingehende Überprüfung der Baugesetzgebung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen, des Tierseuchenrechts, des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierverordnung sowie der Düngeverordnung und der Umweltgesetzgebung.

 

 

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  • 17. Wahlperiode
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