Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:
Mit der heutigen Verabschiedung des Digitale-Identitäten-Gesetzes schaffen wir die gesetzliche Grundlage für die d-you-Wallet, die ab dem 2. Januar 2027 bereitgestellt werden soll. Mit ihr sollen wir künftig unseren Personalausweis, später auch den Führerschein und weitere wichtige Nachweise auf dem Smartphone speichern und nutzen können.
„Die d-you-wallet vereinfacht Identitätsnachweise, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos, beim Online-Shopping oder im Kontakt mit Behörden. Die Nutzung der Wallet bleibt freiwillig. Die Wallet wird nur dann ein Erfolg, wenn die Menschen ihr vertrauen und sie tatsächlich nutzen. Deshalb steht für uns als SPD-Bundestagsfraktion die Sicherheit an erster Stelle. Wenn wir künftig unseren Personalausweis und weitere persönliche Nachweise digital auf dem Smartphone nutzen, müssen wir uns darauf verlassen können, dass diese Daten bestmöglich geschützt sind und die Menschen die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben. Ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Wallet ist das vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gestartete Bug-Bounty-Programm. Dabei sollen Sicherheitsforschende die Wallet noch vor ihrem Start auf Herz und Nieren prüfen und gezielt nach Sicherheitslücken suchen und diese beheben.“