Pressemitteilung

Die Bundesregierung lässt Arbeitnehmer beim Thema Datenschutz allein

Anlässlich der Anhörung des Innenausschusses zum Beschäftigtendatenschutz erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Die Bundesregierung lässt Arbeitnehmer beim Thema Datenschutz allein. Das zeigt sie mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, der heute in einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss diskutiert wird.

Statt Arbeitnehmer zu schützen, erlaubt der Entwurf weitreichende Überwachung. So werden Arbeitnehmer ihre Privatsphäre künftig am Betriebseingang abgeben müssen: Sie sollen ununterbrochen per Video überwacht werden können, wenn der Arbeitgeber dies für die Qualitätskontrolle für erforderlich hält. Ihre privaten Telefongespräche und E-Mails sollen nachträglich ausgewertet werden können. Auch können Arbeitgeber Daten künftig ohne Kenntnis der Arbeitnehmer erheben: Sie können für einen begrenzten Zeitraum Detektive einsetzen, um Arbeitnehmer bis in den privaten Bereich hinein auszuspionieren. Und das nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber "schwerwiegende Pflichtverletzungen" befürchtet. Dieser unbestimmte Begriff ist nichts anderes als ein Blankoscheck zur umfassenden Überwachung.

Auch erlaubt der Gesetzentwurf den automatisierten Datenabgleich zur Korruptionsbekämpfung - kurzum: die Rasterfahndung ohne konkreten Tatverdacht. Damit würde legal, was 2009 bei der Deutschen Bahn aufgedeckt und zu Recht als Datenschutz-Skandal kritisiert wurde. Dieser Skandal hat ebenso wie die Praktiken bei Lidl und der Deutschen Telekom gezeigt, wie wichtig ein Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten ist. Doch statt aus den Skandalen zu lernen, stellt die Bundesregierung die Interessen der Arbeitgeber in den Vordergrund.

Und damit nicht genug: Die Regierungskoalition hat angekündigt, Abweichungen von dem ohnehin niedrigen Schutzniveau ihres Gesetzes durch Betriebsvereinbarung zu erlauben. Wenn sich solche Vereinbarungen in der Praxis durchsetzen, wird der Schutz von Beschäftigten endgültig verfehlt.

Wir fordern nach wie vor ein eigenständiges Gesetz zum Schutz von Beschäftigtendaten, das diesen Namen auch verdient.

Stand
Legislatur
  • 17. Wahlperiode
PM-Nummer
603
Arbeitsgruppen
Abgeordnete
Download