Die neuen Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket müssen unbürokratisch umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Leistungen schnell bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Ab 1. April 2011 haben Kinder und Jugendliche, die von Sozialleistungen leben, zusätzliche Ansprüche auf Lernförderung nach Bedarf, Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten sowie Förderung einer Vereinsmitgliedschaft.
Es kommt jetzt darauf an, dass die Kommunen Eltern breit über das Antragsverfahren und die Fristen informieren. Leistungen können rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 übernommen werden. Das gilt aber nur, wenn der Antrag bis spätestens 30. April 2011 bei den zuständigen Behörden eingeht. Diese Informationen sind längst noch nicht allen Betroffenen bekannt.
Positiv ist, dass die zusätzlichen Mittel des Bundes Länder und Kommunen bei der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut unterstützen. Das hat die SPD im Vermittlungsverfahren erfolgreich durchgesetzt.