Bekämpfung der Kinderarmut gibt es nicht zum Nulltarif
Wir erwarten, dass Frau von der Leyen den Bedarf transparent berechnet. Alleiniger Maßstab müssen dabei die Existenzsicherung und die Teilhabechancen der Kinder sein. Das Pferd darf nicht von hinten aufgezäumt werden: Es kann nicht sein, erst zu entscheiden, wie viel Geld man ausgeben will, um dann den Bedarf auf eine politisch festgelegte Zahl hinzurechnen. Ebenso falsch ist es, eine Erhöhung der Kinderregelsätze bereits auszuschließen, bevor man angefangen hat, den Bedarf der Kinder zu ermitteln.
Es ist mehr als zweifelhaft, dass 480 Millionen Euro ausreichen, um den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Das Verfassungsgericht hat nachdrücklich deutlich gemacht, dass alle Kinder das gleiche Recht auf Bildung haben - ebenso wie das Recht, gesund aufzuwachsen und umfassend am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Dafür ist es auch erforderlich, massiv in den weiteren Ausbau von Kitaplätzen und Ganztagsschulen zu investieren. Nur ein breites Infrastrukturprogramm bewirkt dauerhaft bessere Bildungschancen für Kinder und bessere Berufsperspektiven für die Eltern. Wer Bildungs- und Familienarmut wirksam bekämpfen will, darf die Infrastruktur vor Ort nicht außen vor lassen.
Frau von der Leyen plant offenbar kaum mehr als eine Umverteilung nach dem Motto "linke Tasche - rechte Tasche": Es ist absurd, ALG-II-Bezieherinnen und Beziehern 400 Millionen Euro Elterngeld zu streichen, dann etwa den gleichen Betrag in Form von Gutscheinen auszuteilen und hinterher zu behaupten, damit das Armutsproblem gelöst zu haben. Wer auf diese Weise glaubt, das Urteil des Verfassungsgerichts quasi zum Nulltarif umsetzen zu können, der hat den Auftrag der Verfassungsrichter an die Politik nicht verstanden.