In der personellen Zusammensetzung der Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses ist es zu Veränderungen gekommen. So wird der Obmann der CDU/CSU-Fraktion, Roderich Kiesewetter, im März zurücktreten. SPD-Obmann Christian Flisek bedauert diese Entscheidung und dankte ihm vor der Presse für die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit. Flisek hofft nun, dass die Unionsfraktion „einen ähnlich kompetenten und konstruktiv auf fraktionsübergreifende Aufklärung hinwirkenden Nachfolger“ benennen wird.

Auch seitens der SPD-Fraktion gibt es personelle Neuigkeiten: Aus gesundheitlichen Gründen tritt der stellvertretende Ausschussvorsitzende des NSA-UA, Hans-Ulrich Krüger, zurück. Sein Amt übernimmt die Sozialdemokratin Susanne Mittag, die bisher stellvertretendes Mitglied im Untersuchungsausschuss war. Ihr folgt der SPD-Abgeordnete Jens Zimmermann. Er ist auch Mitglied im Finanzausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda.

General a. D. offenbart weiteres Projekt mit fremdem Geheimdienst

In der vergangenen Sitzungswoche hat der NSA-UA in zwei Sitzungen am 15. und 16. Januar 2015 weitere Zeugen vernommen. Darüber informierte Christian Flisek am 28. Januar 2015 die Hauptstadt-Journalisten. Die Befragung von Brigadegeneral a. D. Breitfelder (bis 2006 Abteilungsleiter Technische Aufklärung beim BND) habe ergeben, dass es ein weiteres Projekt in Kooperation mit einem ausländischen Geheimdienst gegeben habe. Zu diesem neuen Sachverhalt, der laut Medienberichten den Namen „GLOTAIC“ getragen habe, habe der NSA-UA, so der SPD-Obmann, weitere Akten von der Bundesregierung angefordert. Nach deren Aufarbeitung werde man hierzu im Februar Zeugen befragen.

Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Grundrechte verschärft

Ansonsten, berichtete Flisek, hätten die Aussagen von Breitfelder sowie der Informatikerin K.L. (Verfasserin einer Dokumentation), in der letzten Sitzungswoche bisherige Ermittlungsergebnisse zum Projekt EIKONAL bestätigt. Bei EIKONAL handelte es sich um Kooperationsprojekt zwischen dem BND und der NSA (National Security Agency) in den Jahren 2004 bis 2008. In diesem Zusammenhang wurden Daten der Telefon- und Internetkommunikation, die durch Deutschland vom Ausland ins Ausland führen, in das BND-Abhörzentrum im bayerischen Bad Aibling abgeleitet.

Es sei deutlich geworden, dass die Schwachstellen, die die Zeugin K.L. in ihrer Dokumentation für den Probebetrieb des Projekts dargestellt hatte, in der Folge beseitigt worden seien. Die Zeugin K.L., so erläuterte Flisek, habe dargestellt, dass nach ihrer Analyse des Projekts die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Grundrechte deutscher Bürgerinnen und Bürger noch einmal verschärft worden seien. Doch eine 100prozentige Sicherheit könne es auf technischem Weg allein nicht geben, so dass zusätzlich nach der technischen Filterung jeweils eine manuelle Kontrolle durch Mitarbeiter des BND erfolgte. Von Seiten der US-Amerikaner sei EIKONAL aufgrund der äußerst mageren Ergebnisse schließlich eingestellt worden.

Ehemaliger Bundesdatenschützer sieht Defizite bei BND

Die in einer Sondersitzung des NSA-UA am 16. Januar 2015 erfolgten Aussagen des früheren Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, seien sehr hilfreich für die Ausschussarbeit gewesen, sagte Flisek. Seit Dezember 2013 hat Schaar das Amt des obersten deutschen Datenschützers nicht mehr inne. Er sei dafür bekannt, dass er sich stets für die Wahrung der Bürgerrechte stark gemacht habe. In seiner Amtszeit habe es jedoch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Nachrichtendienste den Datenschutz systematisch verletzten. Im Zuge der NSA-Abhöraffäre habe er jedoch Informationen von den Diensten eingefordert. Beim BND habe er aufgrund der Rechtslage Kontrolldefizite gesehen. Der Dienst habe sich laut Schaar mit seiner Auslandsaufklärung – vor allem im Inland - in einem rechtlichen Graubereich bewegt, fasste Flisek dessen Zeugenaussage vor dem NSA-UA zusammen.

Ehemaliger Bundesdatenschützer sieht Defizite bei BND

Schaar hatte nach Bekanntwerden der Snowden-Dokumente erstmalig eine Kontrolle der BND-Außenstelle in Bad Aibling veranlasst. Die dortige Abhörstation für Satellitenverkehr war bis 2004 von den US-Amerikanern betrieben worden. Zunächst arbeiteten dort BND und NSA zusammen unter einem Dach und werteten dort die Daten des Projekts EIKONAL aus. Bis zu Schaars Ausscheiden im Dezember 2013 habe nur ein vorläufiger Prüfbericht der Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten vorgelegen, berichtete Flisek.

Doch laut diesem Dokument habe man nichts Beunruhigendes feststellen können, was ein Eingreifen seitens der Datenschützer notwendig gemacht hätte. Soweit Dateianordnungen nachgeholt werden müssten, sei die Datensammlung deshalb nicht rechtswidrig gewesen. Auch von anderen beteiligten Stellen und Unternehmen hieß es Schaar gegenüber immer wieder, dass man sich an Recht und Gesetze gehalten hätte, stellte Flisek dar. Es seien also keine Telekommunikationsdaten über deutsche Bürgerinnen und Bürger unkontrolliert an ausländische Nachrichtendienste weitergeleitet worden. Eine Ableitung von Daten durch eine „Hintertür“ sei nicht bekannt geworden. Doch, so Flisek, konnte Schaar nicht ausschließen, dass es einen heimlichen Abfluss von Daten gegeben haben könnte.

Schaar forderte vor dem NSA-UA, dass der BfDI künftig auch für die BND-Auslandsaufklärung, wie in Bad Aibling per Satellit oder in Frankfurt a.M. per Kabel, zuständig sein solle. Hinsichtlich der Datenauswertung in Deutschland müsse die Rechtslage laut Schaar dringend geklärt werden, berichtete Flisek. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sei beispielsweise darüber erstaunt gewesen, dass die Telekom dem BND Kommunikationsdaten aus dem Frankfurter Kabel freiwillig übermittelt habe. Lediglich ein privatrechtlicher Vertrag habe zwischen BND und der Telekom sei Rechtsgrundlage gewesen. Eine konkrete gesetzliche Ermächtigung habe für solche Projekte nicht vorgelegen, so Flisek. Zu der vertraglich festgehaltenen Kooperation von BND und der Deutschen Telekom AG will Flisek die Telekom-Zeugen in dieser Woche befragen. Von dem  Mitarbeiter der Telekom, der den Vertrag im Auftrag unterzeichnet hat, will Flisek insbesondere wissen: „Wie der Vertrag zustande kam, wie er mit Leben gefüllt wurde und warum plötzlich eine G-10-Genehmigung für die Datenableitung notwendig sein sollte.“  

Arbeit von Kontrollorganen besser verzahnen

Schaar habe vor dem Untersuchungsausschuss angeregt, dass die Arbeit der Kontrollorgane wie der Datenschutzbeauftragten des BND, der BfDI, der G-10-Kommission und dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) besser verzahnt werden solle. Es müsse eine Pflicht zur Zusammenarbeit geben, erläuterte Flisek. Zudem habe Schaar für den BfDI mehr Personal für die Prüfung der Sicherheitsbehörden eingefordert. Momentan stünden dafür nur fünf Mitarbeiter zur Verfügung. Andere Kontrollorgane benötigten laut Schaar zudem eine besondere technische Expertise, um mit dem Wandel in der digitalen Kommunikation sowie neuer Überwachungsmöglichkeiten Schritt halten zu können. Auch die internationale Zusammenarbeit von Kontrollorganen halte Schaar für ratsam, so Flisek. Man werde alle diese Vorschläge aufnehmen und ernsthaft prüfen, da der NSA-UA Vorschläge zur Änderung der Gesetze machen solle.

Vier weitere Zeugenbefragungen

Am 29. Januar stellten sich neben dem ehemaligen Referatsleiter für staatliche Sonderaufgaben bei der Telekom AG und einem weiteren Zeugen aus diesem Unternehmen auch ein Separator-Prüfer beim BSI und ein Separator-Experte beim BND den Fragen der Abgeordneten. Mit Hilfe dieser Zeugen wollte Flisek unter anderem klären, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugriff auf das Kabel in Frankfurt a. M. in den Jahren 2004 bis 2008 aussahen. Ihn interessiert besonders, wie es zur Entscheidung kam, von einer freiwilligen vertraglichen Kooperation zwischen der Deutschen Telekom AG und dem BND zu einer G-10-Anordnung des Bundesministerium des Innern (BMI) zu wechseln und wie zuvor die Zertifizierung des Separators durch das BSI erfolgte.