KO-Tropfen werden härter bestraft

Ein Tropfen, fünf Jahre

Wer Menschen mit KO-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun oder sie auszurauben, muss künftig grundsätzlich mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen. Mit der Änderung des Strafgesetzbuches schließen wir eine Lücke im Strafrahmen. Für die SPD-Fraktion gehören wirksame Strafverfolgung und verlässliche Hilfe für Betroffene zusammen.

Im Vordergrund stehen zwei junge Frauen mit ausgelassener Stimmung, die glücklich lächeln und mit den Armen tanzen.

Im Vordergrund stehen zwei junge Frauen mit ausgelassener Stimmung.

Ein offenes Getränk sollte keinen Anlass zur Angst geben. Doch gerade Frauen kennen die Warnung: Pass auf dein Getränk auf. Mit diesem alltäglichen Beispiel machte Sonja Eichwede in der Bundestagsdebatte deutlich, wie die Gefahr durch KO-Tropfen die Freiheit und Sicherheit von Frauen einschränkt.

Die Substanzen machen Betroffene wehrlos, können lebensgefährlich sein und führen häufig zu Erinnerungslücken. Täter greifen damit massiv in die körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung ein.

Mindestens fünf Jahre Haft

Bislang werden über ein Getränk verabreichte KO-Tropfen rechtlich nicht als gefährliches Werkzeug eingestuft. Die Gesetzesänderung erfasst bei besonders schweren Sexual- und Raubdelikten künftig ausdrücklich auch gefährliche Mittel. Damit wird ihr Einsatz bei diesen Taten der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichgestellt.

Johannes Fechner betonte, dass höhere Strafandrohungen auch konsequent durchgesetzt werden müssen. Dafür brauche es ausreichend Personal bei Polizei und Justiz. „Es darf nicht sein, dass eine Vergewaltigung nicht geahndet wird wegen Personalnot“, unterstrich er.

Betroffene nicht alleinlassen

Carmen Wegge machte deutlich, dass höhere Strafen allein nicht ausreichen. Betroffene brauchen medizinische Versorgung, Unterstützung bei der Beweissicherung, Beratung und Begleitung durch ein Strafverfahren. Ihr Versprechen: „Wir lassen Betroffene nicht allein.“

Wegge wandte sich zugleich dagegen, die Verantwortung bei den Betroffenen zu suchen. Die entscheidende Frage müsse lauten: „Warum hat ein Täter geglaubt, über deinen Körper verfügen zu dürfen?“

Die Gesetzesänderung ist für die SPD-Fraktion ein wichtiger Schritt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Ihr Anspruch reicht darüber hinaus: Frauen müssen wirksam geschützt und Betroffene verlässlich unterstützt werden. Wie Eichwede betonte: „Jede Frau in unserem Land hat das Recht, sicher, frei und ohne Angst zu leben.“

    • Pressemitteilung
      Nr.
      192

      Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, die den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei schweren Sexual- und Raubdelikten strafrechtlich angemessener erfassen soll. Die Neuregelung reagiert auf die bisherige rechtliche Einordnung narkotisierender Substanzen und sieht für die erfassten Qualifikationstatbestände eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Es soll jetzt klargestellt werden, dass narkotisierende Substanzen bei den betreffenden Qualifikationstatbeständen als gefährliche Mittel berücksichtigt werden können. Damit wird auf die bisherige Rechtsprechung zur Einordnung solcher Substanzen reagiert und endlich die strafrechtlichen Voraussetzungen für eine härtere Bestrafung entsprechender Taten präzisiert, sagen Sonja Eichwede und Carmen Wegge.