Ein Gesprächsabend zur Neuregelung der elterlichen Sorge

„Neue Väter – altes Recht?“

Montag, 08.10.2012

Von 18:00 Uhr bis 20:15 Uhr

Kulturforum Haus Dacheröden

| Anger 37, 99084 Erfurt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach aktuellen Erhebungen stimmen mittlerweile 63 Prozent der ledigen Mütter der gemeinsamen Sorge mit dem Vater zu. Problematisch waren und sind jene Fälle, in denen der Vater die Mitsorge möchte, die Mutter dem aber nicht zustimmt. Nach bisheriger Rechtslage hatte der Vater in diesem Fall keine Möglichkeit, das Sorgerecht notfalls auch gegen den Willen der Mutter gerichtlich durchzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Juli 2010 die entsprechenden Regelungen des deutschen Familienrechts für verfassungswidrig und beauftragte den Gesetzgeber mit einer Neuregelung.

Erst im Juli 2012 legte die Regierung einen Entwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge von unverheirateten Vätern vor. Demnach soll der Vater einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen und die Mutter dann binnen sechs Wochen nach der Geburt Gründe nennen, die gegen eine gemeinsame Sorge sprechen. Andernfalls soll das Familiengericht im Schnellverfahren entscheiden.

Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt stattdessen ein gestuftes, am Kindeswohl orientiertes Verfahren vor, bei dem das Familiengericht erst nach erfolglosen vorgeschalteten Vermittlungsverfahren angerufen werden soll. Und zwar nicht von Mutter oder Vater, sondern vom Jugendamt.

An diesem Abend wollen wir gemeinsam mit Betroffenen und Ihnen das Für und Wider der vorliegenden Konzepte diskutieren.

Seien Sie herzlich willkommen!
Ihre SPD-Bundestagsfraktion

Carsten Schneider, MdB
Sprecher AG Haushalt

Burkhard Lischka, MdB
Sprecher AG Rechtspolitik
 

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