Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin:
Seit vergangener Woche dürfen Asylsuchende und Geduldete bereits nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen. Die Vorrangprüfung entfällt für diese Personengruppen bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland.
„Mit dieser Änderung ermöglicht die Koalition Asylbewerberinnen) und Asylbewerbern sowie Geduldeten deutlich früher eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Das ist im Sinne der Betroffenen, die es häufig als Belastung empfunden haben, nicht arbeiten zu dürfen und auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Das ist aber auch im Sinne der Steuerzahler, da die Betroffenen schneller aus dem Hilfebezug kommen können sowie im Interesse der Wirtschaft, die vielfach einen erhöhten Fachkräftebedarf thematisiert.
Wir schaffen Barrieren beim Zugang zu Erwerbstätigkeit ab. Beide Personengruppen können nach drei Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn kein EU-Bürger für die Tätigkeit zur Verfügung steht. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Monaten entfällt diese Prüfung.“