Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe
Pflegestärkungsgesetz III und Bundesteilhabegesetz
Donnerstag, 08.12.2016
Deutscher Bundestag Reichstagsgebäude
| Vorstandssaal der SPD-Bundestagsfraktion (3S008)
Platz der Republik 1, 10117 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Menschen,
das Pflegestärkungsgesetz (PSG) III und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind große sozialpolitische Reformen. Beide Gesetze fördern die Selbstbestimmung und Teilhabe. Sie berühren die Interessen vieler gesellschaftlicher AkteurInnen und sind von Betroffenen, Vereinen und Verbänden intensiv und lautstark begleitet worden. Beide Gesetze bedürfen auch der Zustimmung des Bundesrates.
Die SPD-Bundestagsfraktion sichert mit dem BTHG das Recht auf Teilhabe – unabhängig von körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Wir stärken die Selbstbestimmung in den Bereichen Bildung, Wohnen, Arbeitsmarkt und Freizeit.
Mit dem PSG III wird eine umfassende Beratung aus einer Hand (mögliche Hilfen Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe) forciert und die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz zum Ausbau einer Pflegeinfrastruktur vor Ort umgesetzt. Das nützt den über 2,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen - Tendenz stark steigend - und ihren Angehörigen. Bis zu 60 Modellkommunen werden gefördert.
Die Regelungen zu den Schnittstellen zwischen beiden Gesetzen, zu den Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe beziehungsweise Hilfe zur Pflege und der Pflegeversicherung sind besonders im Fokus.
Wir möchten mit Ihnen über die Inhalte der Gesetze diskutieren, ebenso über Ihre Anregungen für die Zukunft.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Mechthild Rawert, MdB |
Klaus Mindrup, MdB |