Nicht erst seit der Corona-Krise ist das Interesse ausländischer Investoren groß, deutsche Unternehmen günstig einzukaufen. Das betrifft auch Unternehmen, die wichtig für die öffentliche Ordnung in Deutschland sind, etwa in Gesundheitswirtschaft, Hochtechnologie oder Energieversorgung. Nicht zuletzt die Diskussionen um geplante chinesische Beteiligungen am Netzbetreiber 50Hertz oder der Erwerb des Roboterherstellers Kuka durch chinesische Investoren hat die Notwendigkeit einer Investitionsprüfung stärker in den öffentlichen Fokus gerückt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft nachhaltig zu sichern und sie vor einem Ausverkauf zu bewahren, werden Mechanismen benötigt, um Unternehmensübernahmen wirksam zu prüfen.

Der Verkauf von Unternehmen an außereuropäische Erwerber soll deshalb künftig mit neuen und deutlich strengeren Maßstäben durch das Bundeswirtschaftsministerium geprüft werden. Kritische Unternehmenserwerbe können „vorausschauender“ geprüft werden. Da in letzter Zeit vermehrt auch andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende Prüfverfahren eingeführt haben, rücken nun auch die europäischen Auswirkungen von Unternehmensübernahmen stärker in den Fokus der Prüfung. Es kommt zukünftig darauf an, ob ein Erwerb zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder Europa führt. Bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich.

Geregelt wird außerdem, dass der Vollzug aller meldepflichtigen Erwerbe während einer laufenden Investitionsprüfung künftig schwebend unwirksam ist. Zuwiderhandlungen gegen spezifische Unterlassenpflichten werden als Straftat (Vorsatz) bzw. Ordnungswidrigkeit (Fahrlässigkeit) eingestuft. Mit dem Gesetz wird das deutsche Investitionsprüfungsrecht an die im April 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung angepasst und europäisches Recht umgesetzt.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Ausländische Investitionen sind wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. Sie schaffen Arbeitsplätze in Deutschland und tragen zum wirtschaftlichen Wachstum bei. Einen Ausverkauf der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise darf es aber nicht geben. Mit der Novelle wird sichergestellt, dass Deutschland einer der offensten Investitionsstandorte weltweit bleibt und zugleich das Schutzniveau für die öffentliche Ordnung und Gesundheit in unserem Land den Herausforderungen unserer Zeit entspricht.