Das Pflegepersonalstärkungsgesetz beinhaltet unter anderem ein Sofortprogramm für 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Größe erhält jede Einrichtung bis zu zwei Stellen zusätzlich. In den Krankenhäusern werden die Pflegepersonalkosten von 2020 an aus den Fallpauschalen herausgenommen und den Krankenhäusern direkt erstattet. Das gab es zuvor noch nie. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zulasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen.

Um Pflegefachkräfte nicht nur durch mehr Personal zu entlasten, verpflichtet die Koalition die Krankenkassen, mehr Gelder für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, von 2019 an die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.

 

Verbesserungen für pflegende Angehörige

Außerdem unterstützt der Bund zukünftig für sechs Jahre gemeinsam mit den Krankenkassen die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Verbesserung für pflegende Angehörige ist der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf Reha-Leistungen angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann solche Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz sorgen wir für die Abschaffung des Gewinnprinzips in der Pflege. Kosten für Pflegekräfte sind künftig nicht mehr Bestandteil von Fallpauschalen, sondern werden Krankenhäusern eins zu eins erstattet. Auch das ist eine langjährige SPD-Forderung. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen vollständig von den Krankenkassen refinanziert. Dieser Schritt liegt uns besonders am Herzen, weil wir uns seit Jahren dafür einsetzen, die Arbeits-bedingungen zu verbessern, damit es auch Pflegenden und Gepflegten besser geht.“

Das Gesetz, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, tritt zu Jahresbeginn 2019 in Kraft.