Im Koalitionsvertrag hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion vereinbart, dass die jährlichen Bundesmittel für die Städtebauförderung erhöht werden. Dort heißt es: „Die Programme der Städtebauförderung sollen die Kommunen insbesondere beim demografischen, sozialen und ökonomischen Wandel sowie beim Klimaschutz unterstützen. … Das Programm „Soziale Stadt“ werden wir im Rahmen der Städtebauförderung als Leitprogramm der sozialen Integration weiterführen. Es bildet die Grundlage für eine ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt“, mit der wir additiv Fördermittel aus Programmen anderer Ressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen bündeln.“
Mittel verdoppelt
Mit der Anhebung der Städtebaufördermittel von 455 Millionen Euro in der 17. Wahlperiode auf 700 Millionen Euro jährlich in der 18. Wahlperiode wurde die Vereinbarung des Koalitionsvertrages zu Beginn der Legislaturperiode im Haushaltsentwurf für 2014 umgesetzt. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion lange gekämpft. Denn es besteht ein erheblicher Nachholbedarf, weil die Mittel unter der schwarz-gelben Bundesregierung weit hinter dem Bedarf zurücklagen.
Mit den 700 Millionen Euro wurde ein Niveau an direkten Städtebauförderungsmitteln des Bundes erreicht, das den Investitionsbedarf für die vordringlichen städtebaulichen Investitionsprojekte in den Städten und Gemeinden abdeckt. Hinzu kommen die Komplementärmittel von Ländern und Kommunen sowie weitere öffentliche und private Investitionen.
Soziale Stadt als Leitprogramm
Von besonderer Bedeutung für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Programm Soziale Stadt, um der Spaltung in arme und reichere Stadtteile entgegenzuwirken. Als Leitprogramm im Rahmen der Städtebauförderung wird die Soziale Stadt im Haushaltsentwurf mit 150 Millio-nen Euro des Bundes pro Jahr ausgestattet. Das Programm Soziale Stadt richtet sich wie bisher an alle Städte und Gemeinden mit Gebieten, in denen Arbeitslosigkeit, Bildungsarmut, vernachlässigte öffentliche Räume und soziale Konflikte gebündelt auftreten. Auch die Programme Stadtumbau Ost und West, „Aktive Zentren“, städtebaulicher Denkmalschutz Ost und West sowie „Kleinere Städte und Gemeinden“ werden finanziell besser ausgestattet.