Dieses Staatsziel wurde im Jahr 2002 unter der rot-grünen Bundesregierung gesetzlich festgeschrieben. Ziehe man Bilanz, so sei erkennbar, dass mit der Staatszielformulierung wichtige Impulse für den Tierschutz gesetzt worden seien, heißt es im Tierschutzbericht 2015 (Drs. 18/6750). Das gelte vor allem für den Gesetzgeber, der seinen „verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag für einen wirksamen Schutz der Tiere erfüllen muss, aber auch für Verwaltung und Rechtsprechung“. Die Bundesregierung werde das Staatsziel Tierschutz weiterhin durch eine aktive Tierschutzpolitik mit Leben füllen, so der Bericht.

Weitere Schritte zur Verbesserung des Tierschutzes hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit der Union in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Davon ist nach fast 24 Monaten zwar vieles in Arbeit, doch aktiver Tierschutz brauche mehr als Kommissionen, Workshops, Gutachten und freiwillige Verbindlichkeit, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt in der Debatte: „Aktiver Tierschutz braucht Tatkraft.“ Die SPD-Bundestagsfraktion wolle deshalb noch in dieser Legislaturperiode ein modernes, an den Bedürfnissen der Tiere ausgerichtetes Tierschutzgesetz mit der Koalition verabschieden. „Damit können aktuelle Themen wie das Verbot des Schlachtens trächtiger Tiere oder der Tötung von männlichen Küken wirksam angegangen werden“, betonte Vogt. Außerdem sollten so die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag in Bezug auf artgerechte Haltung von Nutztieren oder Handel und Haltung von Wildtieren sowie Exoten im Sinne besserer Haltungsbedingungen umgesetzt werden.

„Der Tierschutz im Nutztierbereich könnte deutlich verbessert werden, wenn man die Position des amtlichen Tierarztes am Schlachthof stärkt“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Karin Thissen. Denn sie würden bei ihrer Arbeit oftmals massiv unter Druck gesetzt, „nicht so genau hinzuschauen“. Insgesamt werde der Tierschutz häufig ökonomischen Interessen untergeordnet. Die Kölner SPD-Bundestagsabgeordnete Elfi Scho-Antwerpes ging in ihrer ersten Bundestagsrede vor allem auf das Thema Tierversuche ein. Diese gelte es im Sinne der EU-Tierschutzrichtlinie zu vermindern und zu vermeiden. Dort, wo sie noch nicht zu vermeiden seien, müssten sie verbessert werden, um das Leiden der Tiere zu senken. „Wir müssen diesen Weg konsequent weiter gehen und dürfen das Ziel nicht aus den Augen verlieren: Tierversuche gehören in Deutschland und in Europa so schnell wie möglich ins Gruselkabinett der Geschichte“, unterstrich Scho-Antwerpes.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Juni 2015 ein Positionspapier zum Tierschutz vorgelegt, in dem sie ihre Forderungen noch einmal verdeutlicht hat.