Die bisherige Gemeinsame Fischereipolitik ist dem Ziel einer nachhaltigen und effektiven Bestandserhaltung- und Bewirtschaftung nicht nachgekommen. Das Hauptproblem sind nach wie vor Überkapazitäten bei bestimmten Flotten. Diese übergroßen Flotten führen dazu, dass zu viel gefischt wird, so dass bestimmte Bestände über höchstmögliche Dauerfangmengen hinaus befischt werden. Aber auch das Regelwerk der Gemeinsamen Fischereipolitik steht in manchen Fällen einer ökologisch nachhaltigen Fischerei entgegen. So sind weiterhin die Maschengrößen der Fanggeräte, die unzureichende Kontrolle, eine teilweise oder nur ansatzweise vorhandene Datenlage sowie zu geringe Strafen Ursache der Überfischung. Diese Herausforderungen müssen mit dem prioritären Ziel der Bestandserhaltung angegangen werden.
Eine ökologisch nachhaltige Bestandserhaltung- und -bewirtschaftung ist die Grundvoraussetzung wirtschaftlicher und auch sozialer Nachhaltigkeit in der Fischerei, dafür soll sich die Bundesregierung stark machen.
Darüber hinaus soll sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Kontrolle und Überwachung der Fischerei vereinfacht und verbessert werden. So soll vor allem illegale Fischrei eingedämmt werden. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit der europäischen Fischereiaufsicht EUFA zu verstärken. Sanktionen sollen europaweit harmonisiert werden.
Bestehende Überkapaziäten bei den Fangflotten gilt es abzubauen. Strukturschwache Küstenregionen sollen dabei unterstütz werden, alternative Einkommensmöglichkeiten zu schaffen. Die Bundesreigerung soll den Handel von Fischerei quoten ablehnen. Der Beifang soll Rückwurfverbote und Anlangebote reduziert werden. Eine erfolgreiche gemeinsame EU-Fischereipolitik sei die Voraussetzung für eine langfristig ertragreiche europäische Fischwirtschaft.