Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bin ich schon wieder versucht, auf ganz viele Punkte einzugehen, aber das muss ich mir jetzt klemmen; denn sonst komme ich mit meiner Rede wieder nicht durch.

Eines will ich aber noch einmal sagen: Wir stellen hier keine neue riesige Datensammlung auf irgendwelchen Servern oder Ähnlichem zusammen. Wir machen mit den Daten eigentlich genau das, was Sie verlangen. Die Daten bleiben da, wo sie sind. Wir sorgen nur dafür, dass der Patient drankommt, und wir sorgen dafür, dass der Patient die Hoheit über seine Daten hat, wenn sie zu Zwecken der Behandlung zusammengeführt, kurzzeitig aggregiert werden müssen, damit sie auf vernünftige Art und Weise verfügbar sind. Das ist genau das, was Sie wollen. Sie wollen aber nur ignorieren, dass wir genau das machen, genauso wie Sie ignorieren, dass die Frage der Fristen längst besprochen ist. Sie ignorieren auch, dass es genau deswegen richtig ist, dass wir sanktionsbewehrte Fristen setzen, damit wir an solchen Stellen endlich eingreifen können.

imageIch komme jetzt zu meiner Rede. Eigentlich möchte ich eine freudige Rede halten. Denn ich muss sagen: Ich bin richtig glücklich - das merkt man vielleicht auch, dass wir im Bereich der E-Gesundheit - ich verwende mal nicht wie der Volksmund den Begriff E-Health - endlich so richtig vorankommen und Schub hineinbringen. Auch ich möchte meine Rede mit einem herzlichen Dank an das Ministerium, an den Minister, an die Staatssekretärin, aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnen, die uns fachkundig begleitet haben. Diesen Dank verbinde ich mit einem herzlichen Dank an den Koalitionspartner, namentlich an die Kollegin Dr. Leikert. Ich freue mich sehr, dass wir in großem Gleichklang - ich glaube, dieser Gleichklang war dem einen oder anderen manchmal sogar unheimlich - eine Menge Verbesserungen bewirken konnten. Ich möchte auch den Grünen für die konstruktive Mitarbeit ausdrücklich danken, auch für den Antrag, der vorgelegt wurde. Wir haben nicht alles übernommen, aber ein paar Sachen haben wir am Ende doch berücksichtigt. imageWir schaffen Sanktionen und ein Anreizsystem, um Blockaden aufzubrechen. Wir sagen: Wenn ihr mitgeht, bekommt ihr für neue Leistungen eine entsprechende Vergütung. - Das ist richtig. Genauso ist es richtig, zu sagen: Wenn ihr nicht mitgeht, müsst ihr mit Einbußen rechnen. - Genau so ist das. Zwar zeigen die aktuellen Meldungen - das stimmt -, dass wir vielleicht sehr ambitionierte Fristen setzen; aber ich bin mir ganz sicher, dass das Ministerium die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren. Es wird von den Verordnungsmöglichkeiten ganz sicher in entsprechendem Maße Gebrauch machen. Wir sagen es deutlich: Wir meinen es ernst mit diesem E-Health-Gesetz. Wir meinen es ernst, wenn wir sagen, dass wir bezüglich E-Health weiterkommen wollen. Deswegen gehören Anreize und Sanktionen in das Gesetz, damit wir endlich den Fortschritt bekommen, den wir schon lange brauchen. Dieser Fortschritt ist ein echter Mehrwert für die Patienten. Wir schaffen einen Medikationsplan. Ich gebe zu, dass ich am Anfang überlegt habe: Warum schaffen wir einen Medikationsplan auf Papier? Aber wir brauchen erst einmal eine Grundlage, die wir dann elektronisch umsetzen können. Durch unsere Änderungsanträge haben wir das Ganze dahin gehend verändert, dass es mit den Projekten zur Arzneimitteltherapiesicherheit übereinanderpasst. So erreichen wir jetzt endlich für den Patienten den wundervollen Aspekt der Arzneimittelsicherheit: Das Ganze liegt in seiner Hoheit und erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Patient hat einen Anspruch. Er kann verlangen, dass der Medikationsplan, wenn er elektronisch zur Verfügung steht, auf seiner elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird, aber er muss es nicht.

Das Gleiche gilt für die Notfalldaten. Wir schaffen einen Anspruch des Patienten bzw. der Patientin auf Bereitstellung der Notfalldaten. Wir sorgen dafür, dass diese Daten im Notfall zur Verfügung stehen.

imageWir stärken die Selbstbestimmung - auch das haben wir gerade mit dem, was wir nachgelegt haben, sehr deutlich gemacht -, indem wir den Weg zur elektronischen Patientenakte endlich deutlich klarer aufzeigen. Dieser Weg führt durch ein starkes Sicherheitssystem. Ich glaube, es wird das stärkste in Europa sein, wenn wir mit dem Gesetz fertig sind. Allein das Zwei-Schlüssel­System sorgt für Sicherheit: Der Patient hat den einen Schlüssel in der Hand, und der Heilberufsausweis des Arztes, des Apothekers - oder wer sonst zugreifen darf -stellt den anderen Schlüssel dar. Nur mit beiden Schlüsseln kommt man an die elektronische Patientenakte. Nur mit beiden Schlüsseln werden die Daten verfügbar. Das ist richtig, und das ist gut so. imageDas führt aber auch zu einem Problem - ich gebe zu, dass ich lange überlegt habe, wie man da die Kurve kriegen kann -; denn wir wollen ja, dass der Patient und die Patientin Hoheit über die Daten haben. Aber wie kommen sie an die Daten? Sie haben ja keinen Heilberufsausweis als zweiten Schlüssel. Deswegen schaffen wir das Patientenfach und den Anspruch, dass die Daten aus der elektronischen Patientenakte in dieses Patientenfach übertragen werden. Man muss natürlich wissen, dass das Zwei-Schlüssel-System für dieses Patientenfach nicht gilt; denn sonst käme ich als Patient ja nicht an die Daten. Aber das ist meine Entscheidung. Ich kann dieses Patientenfach dann zusätzlich mit Blutdruckdaten und anderen Daten füllen. Ich habe die Hoheit über die Daten, die wir immer wollten und die wir uns immer vorgestellt haben. Das heißt, wir haben über das Patientenfach und die elektronische Patientenakte endlich den Einstieg in die Selbstbestimmung geschaffen und für die Hoheit des Patienten über seine Daten gesorgt.

 

Wir sorgen dafür, dass Interoperabilität, dass internationale Standards, dass Standards überhaupt Grundlage unseres Systems werden. So kann Zusammenarbeit funktionieren.

Wir haben über die Videosprechstunde eine weitere, wie ich finde, sehr interessante Maßnahme in den Gesetzentwurf geschrieben. Ich sage direkt dazu, dass da noch sehr viel mehr kommen kann: Telekardiologie, Telemonitoring und Ähnliches. Da gibt es vieles, was noch kommen kann. Aber wir haben schon jetzt zwei wesentliche Dinge eingebaut. Damit erreichen wir auch Fortschritte im Bereich Versorgung. Die Videosprechstunde ist eine gute Möglichkeit, Entfernungen zu überwinden. Damit schaffen wir Versorgungssicherheit; damit sichern wir gerade in ländlichen Regionen die Versorgungssicherheit.

Das kann und muss die Telemedizin leisten. Sie wird nicht den Arzt ersetzen, sie wird nicht den Arzt-Patienten-Kontakt ersetzen, und sie wird nicht die Therapien ersetzen; aber sie wird Entfernungen überbrücken, sie wird die Kommunikation verbessern, sie wird Doppelbelastungen durch Doppelerhebungen und Doppelmaßnahmen vermeiden helfen, und sie wird die Sicherheit verbessern. Das ist genau das, was wir wollen.

imageMit dem Gesetz setzen wir einen Meilenstein, aber das ist nicht das Ende. Wir müssen das Gesetz auch als Ausgangspunkt dafür nehmen, wieder richtig Drive in eine nationale E-Health-Strategie zu geben. Da baue ich auf den Ausschuss Digitale Agenda, um an der Stelle gemeinsam richtig weiterzukommen. Denn wir müssen natürlich weiterkommen. Es muss noch deutlich mehr passieren. Das ist jetzt nur ein weiterer Meilenstein, ein Punkt, von dem aus wir sehr gut starten können.

Eines lassen Sie mich zuletzt sagen: Wir erwarten jetzt, dass die Selbstverwaltung, die Gematik, die Industrie und alle anderen Beteiligten mitziehen und dazu beitragen, dass E-Health „Made in Germany“ eine Vorreiterrolle einnimmt und nicht hinterherhinkt. Aus diesem Grund plädiere ich dafür: Stimmen Sie alle unserem wirklich guten Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.