Dazu teilen Eva Högl, SPD-Fraktionsvizin, und Marianne Schieder, zuständige SPD-Berichterstatterin, mit: „Wir machen deutlich: Unsere Geschichte darf sich nicht wiederholen. Kein Opfer ist je vergessen.“

Als sogenannte ‚Asoziale‘, die im Konzentrationslager den ‚schwarzen Winkel‘ tragen mussten, verfolgte das deutsche Regime unter anderem Obdachlose, Bettler, Prostituierte und schlicht auch Andersdenkende. Das betraf Menschen, die mindestens dreimal zu Freiheits-strafen von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren. ‚Berufsverbrecher‘ hatten ihre Strafen also verbüßt. Gegen sie lag zum Zeitpunkt der Inhaftierung in einem Konzentrationslager kein Tatverdacht vor.

Ab 1942 wurden ferner verurteilte Straftäter aus den Justizvollzugsanstalten in Konzentrationslager überstellt, wo sie ebenfalls mit dem ‚grünen Winkel‘ gekennzeichnet wurden. Eva Högl stellt klar: Absolut niemand saß zurecht im KZ. Kein Obdachloser, keine Prostituierte und auch niemand, der ein Verbrechen verübt hat.“

Marianne Schieder erläutert: „Mit unserem Antrag erkennen wir dieses Leid der Menschen an. Ihre Geschichten wollen wir erzählen und der Öffentlichkeit in einer Wanderausstellung näherbringen. Außerdem stellen wir klar, dass als sogenannte ‚Asoziale‘ und ‚Berufsverbrecher‘ Verfolgte Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Opfer, deren Nachkommen und unsere gesamte Gesellschaft.“

Der Antrag fordert die wissenschaftliche Aufarbeitung der Schicksale der Verfolgten und die Präsentation der Forschungsergebnisse in einer Wanderausstellung. Damit wollen die Abgeordneten möglichst breite Teile der Bevölkerung informieren. Künftig werden die Opfergruppen zudem explizit in den Härterichtlinien zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz als antragsberechtigte Leistungsempfänger genannt. Damit wird klargestellt, dass finanzielle Leistungen möglich sind. Auch das, so Högl, sei „eine wichtige Geste der Anerkennung an die letzten Überlebenden.“