Bahn attraktiver machen

Wir stärken den Schienenverkehr, um diesen für noch mehr Menschen zur attraktiven, klimafreundlichen Alternative zum Auto oder Flugzeug zu machen. Die Deutsche Bahn soll bis 2030 zusätzlich elf Milliarden Euro Eigenkapital im Rahmen des Klimaschutzprogramms erhalten sowie zur Kompensation coronabedingter Einnahmeausfälle zusätzlich bis zu fünf Milliarden Euro. Um das Schienennetz zu erneuern, werden Bund und Bahn 86 Milliarden Euro bis 2030 in die Hand nehmen. Außerdem haben wir das Bahnfahren billiger gemacht, indem wir die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf sieben Prozent gesenkt haben. Für einen künftigen Deutschlandtakt haben wir die Grundlagen gelegt. Dieser soll im Jahr 2030 Nah- und Fernverkehrszüge deutschlandweit aufeinander abstimmen.

Öffentlichen Nahverkehr stärken

Wir haben das Grundgesetz geändert, damit der Bund mehr Geld in den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr investieren kann. Die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahn-Tunnel, haben wir verdreifacht. Seit 2021 steht den Gemeinden jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ab 2025 werden diese Mittel noch einmal auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Danach steigen sie Jahr für Jahr um 1,8 Prozent. Damit schaffen wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden. Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bund außerdem kurzfristig weitere 3,5 Milliarden Euro für den ÖPNV zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Um öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen, haben wir Job-Tickets von der Steuer befreit, sofern sie von den Arbeitgeber:innen zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden.

Faire Regeln für neue Mobilitätsangebote

Die Digitalisierung gibt der Mobilität völlig neue Möglichkeiten. Neue Mobilitätsformen, wie Carsharing oder Pooling-Dienste, die automatisch Fahrgemeinschaften zwischen Fahrgästen mit ähnlichem Fahrtziel bilden, erleichtern die Mobilität ohne eigenes Auto. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes haben wir für diese Angebote einen klaren Rechtsrahmen geschaffen, der für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Verkehrsarten sorgt. So wird Mobilität flexibler und bürgerfreundlicher, ohne dass neue Angebote zulasten der Beschäftigten und des etablierten ÖPNV gehen.

So sind etwa Pooling-Dienste nun rechtlich verankert und reguliert. Neue Mobilitätsdienstleister wie Uber werden genehmigungspflichtig und müssen gesammelte Daten bereitstellen, damit die Kommunen die Einhaltung der Regeln besser nachverfolgen können. Auch haben wir den Wettbewerb zwischen Taxis, Mietwagen und Pooling-Anbietern klar und fair geregelt. Städte, Kreise und Gemeinden haben bei der Regulierung mehr Handhabe.

Mehr Güter auf Schiene und Wasserstraßen bringen

Um mehr Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, haben wir mit dem Bundeshaushalt 2018 erstmals die Trassenpreise (Schienenmaut) für den Schienengüterverkehr halbiert. Somit sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen in den vergangenen zweieinhalb Jahren bereits im Umfang von 875 Millionen Euro entlastet worden. Zudem fördern wir ab 2021 erstmals auch die Einzelwagenverkehre im Schienengüterverkehr mit knapp 80 Millionen Euro, wodurch die Attraktivität auch für kleinere Versandmengen auf der Schiene erhöht wird. Außerdem haben wir die Schifffahrtsabgaben in der Binnenschifffahrt abgeschafft.

Elektromobilität fördern

Die Koalition hat mit dem Klimaschutzprogramm vereinbart, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge noch stärker zu fördern als bislang. Wer sich ein E-Auto zu einem Preis von unter 40.000 Euro kauft, bekommt eine höhere Kaufprämie. Davon profitieren vor allem Käufer:innen, die sich keine teuren Autos leisten können. Elektro-Dienstwagen in der gleichen Preiskategorie werden steuerlich stärker gefördert. Reine Elektro-Dienstwagen werden bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro steuerlich gefördert. Und wir sehen: Im Vergleich zu 2019 sind die Neuzulassungen an Elektro-Autos deutlich gestiegen.

Im Konjunkturprogramm haben wir beschlossen, den Automobilsektor mit bis zu zehn Milliarden Euro weiter zu stärken. Auf seinem Weg hin zu klimafreundlichen Antrieben hat der Automobilsektor einen enormen Strukturwandel vor sich. Außerdem fördern wir die Entwicklung alternativer klimaneutraler Kraftstoffe. So fließen mehrere Milliarden Euro in die Zukunftstechnologie Wasserstoff.

Eine neue Treibhausgas-Quote verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen, den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Damit sollen die Entwicklung, Produktion und Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe wie grünen Wasserstoffs oder auch Stroms vorangetrieben werden.

Die Kfz-Steuer wird seit dem 1. Januar 2021 noch stärker nach CO2-Ausstoß erhoben, neu zugelassene schmutzige Fahrzeuge werden mehr belastet, Autos mit geringem CO2-Ausstoß weniger. Zudem haben wir die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge ausgedehnt auf Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2025. Die Steuerbefreiung wird bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Damit werden Käufer:innen von umweltfreundlicheren Fahrzeugen finanziell begünstigt, um die Nachfrage stärker auf Pkw mit niedrigen Emissionen zu lenken.

Ein weiterer Baustein für mehr klimafreundliche Mobilität auf der Straße ist die Nutzung von Erdgas-Lastkraftfahrzeugen. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass solche Lkw bis Ende 2023 von der Maut befreit bleiben. Und erstmals verpflichten wir den öffentlichen Verkehr (z. B. ÖPNV-Busse) sowie bestimmte privatrechtlich organisierte Akteure (z. B. Post- und Paketdienste) sowie die Müllabfuhr dazu, verstärkt emissionsarme oder -freie Fahrzeuge einzusetzen. Die Vorgaben gelten nicht nur für Kaufverträge, sondern betreffen auch das Leasing und die Anmietung von Straßenfahrzeugen.

Flächendeckende Ladeinfrastruktur

Für die Nutzung von E-Autos brauchen wir eine Ladesäuleninfrastruktur, die flächendeckend und unkompliziert erreichbar ist. Ziel ist es, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge zu bauen. Dafür stellen wir Geld bereit. Auch haben wir die Voraussetzungen für ein flächendeckendes Netz an Schnellladepunkten geschaffen. Ab einer bestimmten Anzahl an Stellplätzen von Gebäuden werden Ladesäulen verpflichtend. Denn auch die Privatwirtschaft muss in den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität investieren.

Mehr Sicherheit und Platz fürs Rad

Immer mehr Menschen verzichten auf das Auto und steigen auf das Fahrrad um. Das hält fit und trägt zum Klimaschutz bei. Damit wir künftig noch mehr Platz fürs Radfahren haben, haben wir so viel Geld wie nie zuvor für Fahrradinfrastruktur und neue Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Wir unterstützen Unternehmen bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern mit Zuschüssen und fördern die private Nutzung von Dienstfahrrädern durch steuerliche Vergünstigungen. Wir haben das Ziel „Vision Zero“ fest im Blick und sorgen für mehr Sicherheit im Fahrradverkehr, damit der Umstieg aufs Rad für noch mehr Menschen attraktiv wird.

Schneller planen und bauen

Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit verschiedenen Gesetzen gehen wir neue Wege, damit Investitionen in den Bereichen Verkehr und Energie schneller geplant und umgesetzt werden.

So müssen etwa im Bereich Schiene Digitalisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit nicht mehr zwangsläufig genehmigt werden, wenn die Umweltauswirkungen erwartbar gering sind. Das Eisenbahn-Bundesamt wird zur Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bei Schienenprojekten. Damit bündeln wir die Zuständigkeiten. Außerdem haben wir das Raumordnungsverfahren ebenso vereinfacht wie gerichtliche Instanzenwege, insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. Und wir haben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass Verwaltungsverfahren auch digital möglich sind. Damit stellen wir sicher, dass auch im Ausnahmezustand wichtige Projekte nicht liegen bleiben.

Lkw-Maut ausgeweitet

Wir haben die Mautpflicht auf LKW ab 7,5 Tonnen ausgedehnt. Die eingenommenen Mittel fließen komplett in den Straßenbau. Seit dem 1. Juli 2018 gilt die LKW-Maut auf allen Bundesstraßen.

Luftverkehr klimafreundlicher gestalten

Wir haben die Luftverkehrsabgabe angehoben und von den Mehreinnahmen unter anderem die Markteinführung von modernen Kraftstoffen in der Luftfahrt gefördert. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet, eine bestimmte Menge an strombasierten Flugturbinenkraftstoffen zu nutzen.

Europäische Regeln für sichere Drohnenflüge

Der Einsatz von ferngesteuerten unbemannten Drohnen wird künftig EU-weit einheitlich geregelt. Das war unter anderem notwendig geworden, weil durch den Betrieb der Drohnen teilweise der reguläre Flugverkehr behindert wurde. Außerdem dürfen Drohnen künftig nur noch mit entsprechenden Flugberechtigungen geflogen werden. So muss man für den Betrieb von Drohnen über 250 Gramm mindestens 16 Jahre alt sein und zumindest den „kleinen Drohnen-Führerschein“ besitzen.