Die Mitgliedstaaten erheben Zölle, die der Europäischen Union als Eigenmittel zustehen. Für ihren Verwaltungsaufwand erhalten sie eine Pauschale von derzeit 25 Prozent. Durch den ab 1. Mai 2016 geltenden Unionszollkodex wird das Instrument der zentralen Zollabwicklung eingeführt. Danach können Waren in einem Mitgliedstaat zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet, aber in einem anderen Mitgliedstaat tatsächlich eingeführt werden. Bei einem Einfuhrvorgang können so in zwei Mitgliedstaaten Verwaltungskosten entstehen. In diesen Fällen soll die Erhebungskostenpauschale künftig hälftig auf die beteiligten Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Gesetzentwurf, in 1. Lesung von der Bundesregierung am Donnerstag eingebracht, regelt die gerechte Verteilung des Verwaltungsaufwandes bei der Erhebung von Zöllen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten (Drs. 18/3125). Er setzt mit dem Unionszollkodex eine entsprechende EU-Verordnung aus dem Jahr 2013 um. Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union, die der Bundestag als Gesetzgeber eins zu eins in deutsches Recht übernehmen muss.