Die Aufträge für Vermittlungsleistungen der Integrationsfachdienste konnten bisher im Wege der freihändigen Vergabe vorrangig durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Integrationsfachdienste ausgereicht werden. So konnte eine qualitativ hochwertige Struktur entstehen, die mit der Einführung der zwingenden Ausschreibung nun in Gefahr gerät. Die Anwendung der Ausschreibung für die Vergabe von IFD-Leistungen wird vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales fälschlicherweise für verbindlich und alternativlos gehalten. Dies gilt besonders für Aufträge der BA. Die Problematik wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die BA in 2010 mit der Umsetzung des neu eingeführten Instruments der Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung ihr Konzept für Vermittlungsdienstleistungen generell und somit auch für schwerbehinderte Menschen umstellt.
Künftig werden Vermittlungsmaßnahmen ausgeschrieben, die neben dem Vermittlungsauftrag zum Beispiel auch die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen als Inhalt der Maßnahmen haben werden. Die Ausschreibung von Leistungen ist in dem Bereich der individuellen Dienstleistungen für schwerbehinderte Menschen nicht geeignet, erfolgreich die Vermittlung und Begleitung am Arbeitsmarkt zu organisieren. Erforderlich ist eine Betreuungskontinuität – beginnend von der ersten Kontaktaufnahme über die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bis hin zu begleitenden Hilfen.
Die Einführung der Ausschreibungspflicht gefährdet daher das grundlegende Ziel der Beauftragung von Integrationsfachdiensten: die Vermittlung von schwer behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir greifen mit unserem am 24. Februar debattierten Antrag u. a. den einstimmigen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem November 2010 auf. Wir fordern die Bundesregierung auf, durch entsprechende Rechtsänderungen dafür Sorge zu tragen, dass die BA künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben kann. Wir fordern auch den generellen Ausschluss von Ausschreibungen im sozialen Bereich, wenn eine Ausschreibung der Leistungen angesichts der Besonderheit des Einzelfalles fachlich nicht vertretbar ist. Die Bundesregierung soll darüber hinaus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag einen regelmäßigen Bericht über die Praxis der Vergabe im sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bereich, auch im europäischen Vergleich, übermitteln.