„Mit diesem Abkommen zwischen Deutschland und Polen ist es endlich möglich, Ghetto-Renten künftig auch an in Polen lebende ehemalige Ghetto-Arbeiterinnen und -arbeiter auszuzahlen“, sagte Kerstin Griese (SPD), Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Das Arbeits- und Sozialministerium habe in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Vertretern des polnischen Arbeitsministeriums eine Regelung entwickelt, die diese Auszahlung möglich mache. Am 5. Dezember 2014 hatten Deutschland und Polen das Abkommen unterzeichnet. Anlässlich der Debatte am Donnerstag im Bundestag war der polnische Unterstaatssekretär im Arbeitsministerium, Minister Marek Bucior, aus Polen angereist.
Erst im Juni vergangenen Jahres hatte der Bundestag mit einer Änderung des 2002 beschlossenen Ghetto-Rentengesetzes die rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Rentenanträgen ab 1997 ermöglicht. Das Antragsverfahren war zuvor so restriktiv, dass bis 2009 rund 90 Prozent der Anträge abgelehnt wurden. Die rückwirkende Auszahlung gilt für Ghetto-Rentenberechtigte weltweit. Nur für in Polen lebende Ghettoarbeiterinnen und -arbeiter war diese Möglichkeit aufgrund des deutsch-polnischen Sozialabkommens von 1975 bislang nicht möglich. Im Zuge der Gesetzesänderung ist dieses Abkommen nun gemeinsam geändert worden.
Bis jetzt sind insgesamt etwa 55.600 Anträge bewilligt worden. Für die ehemaligen Ghetto-Arbeiterinnen und -arbeiter ist die Zahlung von Ghetto-Renten von 1997 an eine Frage der Gerechtigkeit, die nun auch für in Polen lebende Betroffene geklärt ist. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es jetzt zu dieser Regelung gekommen ist, die den hoch-betagten Betroffenen hilft. „Es ist gut, dass die Zahlung der Ghetto-Renten jetzt auch bei den Menschen, die in Polen leben, ankommt“, sagte die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion und Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese.