Zwangsverheiratung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie kommt in den unterschiedlichsten ethnischen und religiösen Gruppen vor und betrifft insbesondere Frauen und Mädchen. Wir haben 2005 die Zwangsverheiratung als besonders schweren Fall der Nötigung in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen. Die Praxis zeigt aber, dass dies vor allem unter dem Aspekt des Opferschutzes nicht ausreicht.

Sofern ausländische Personen betroffen sind, muss ihnen über die geltenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz hinaus aufenthaltsrechtlich die Möglichkeit gegeben werden, sich aus der Zwangsehe zu befreien, was nach bisheriger Rechtslage nicht ausreichend gewährleistet ist. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir für Ausländer ein eigenständiges Aufenthaltsrecht schaffen, die vor der Eheschließung legal in Deutschland gelebt haben und im Ausland entweder zur Ehe oder zur Fortführung einer Ehe genötigt werden und deshalb nicht nach Deutschland zurückkehren können, bevor ihr Aufenthaltstitel erlischt. So bekommen sie die Möglichkeit der Rückkehr nach Deutschland.