Die Fleischwirtschaft nutzt damit die Übergangsfrist zur Einführung des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns.

„Damit zeigt sich: Das Tarifpaket mit dem Mindestlohn hat Gutes in Gang gesetzt. Die Tarifautonomie wird gestärkt“, sagt die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast.

Die Bundesregierung hat am 30. Juli 2014 eine vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Rechtsverordnung gebilligt, die erstmals eine Untergrenze bei der Bezahlung in der Fleischwirtschaft festlegt. Der über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag gilt, unabhängig ob der Betrieb tarifgebunden ist. Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft beträgt ab dem 1. August 2014 7,75 Euro, ab dem 1. Dezember 2014 8,00 Euro, ab dem 1. Oktober 2015 8,60 Euro und ab dem 1. Dezember 2016 8,75 Euro.

100.000 Beschäftigte in der Fleischindustrie erhalten damit ab dem 1. August
2014 endlich faire Löhne – unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Der neue Mindestlohntarifvertrag gilt auch für aus dem Ausland stammende Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen, die häufig in dieser Branche arbeiten. „Das ist ein wichtiger Schritt zur erfolgreichen Beendigung von Hungerlöhnen. Arbeit bekommt ihre Würde zurück,“ erklärt Katja Mast.