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Steuerliche Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise
Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz setzen die Ampelfraktionen eine Reihe schnell greifender steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und ihrer Folgen um. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten wir unter anderen durch eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale. Die wirtschaftliche Erholung stärken wir durch eine Verbesserung der Investitionsbedingungen und der Verlustverrechnung. Die besondere Leistung von Beschäftigten im Gesundheitswesen honorieren wir durch eine Steuerbefreiung der Corona-Boni, erklären Parsa Marvi und Nadine Heselhaus.Filtern nach inhaltstyp:
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