Statements
Teilweise Wahlwiederholung in Berlin
Das Urteil aus Karlsruhe bestätigt mit wenigen Modifizierungen die Entscheidung der Ampel mit Blick auf die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Die Wiederwahl in den wahlfehlerbehafteten Bezirken kann im Februar abgehalten und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Wahlprozess wieder hergestellt werden.Keine Wiederaufnahme bei Strafverfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auf Basis neuer Beweise freigesprochene Verdächtige nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden können – auch nicht wegen Mordes. Wir hatten im Deutschen Bundestag zuvor eine neue Regelung beschlossen, die das ermöglicht. Damit ist ein Grundsatzurteil gesprochen, dass wir selbstverständlich akzeptieren.Kein Geld für Verfassungsfeinde
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes werden wir nun zügig ein Stiftungsgesetz im Deutschen Bundestag erarbeiten und verabschieden. Hauptaugenmerkt in den Beratungen für ein Stiftungsgesetz wird das Ziel sein, dass Verfassungsfeinde keine Steuergelder bekommen.Berlin muss teilweise neu wählen
Die Stimmabgabe bei Wahlen ist die wichtigste Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie. Hier besteht ein besonderer Vertrauensschutz in die staatlichen Institutionen. Aus diesem Grund dürfen Pannen nicht übergangen werden. Die Wahlwiederholung in den wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken ist die richtige Konsequenz.Filtern nach arbeitsgruppen:
Filtern nach themen:
Filtern nach personen:
- (-) Fechner-Filter entfernen Fechner