“Das Vorhaben von Gesundheitsminister Spahn, Behandlungsmethoden ohne medizinischen Nutzen, wie die Liposuktion, per Rechtsverordnung an der Selbstverwaltung vorbei von den Krankenkassen bezahlen zu lassen, ist abzulehnen.

Es wäre die grundsätzliche Abkehr vom Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Selbstverwaltung nach evidenzbasierten Kriterien entscheidet, welche Leistungen erstattet werden. Es muss mehr wissenschaftliche Prüfung der Wirksamkeit von Verfahren geben, nicht weniger. 

Wenn künftig die Politik nach Gusto bestimmen würde, was bezahlt wird und was nicht, würde das Vertrauen der Versicherten in den medizinischen Nutzen der Leistungen der GKV ausgehöhlt.”