„Veränderungen im Wahlrecht gab es immer nur, wenn mutige Frauen sich für ihre Rechte eingesetzt haben und mutige Männer mit Ihnen gekämpft haben.

Gerade die Entstehung des Grundgesetzes Artikel 3 und die entsprechende Ergänzung, die den Staat zum aktiven Handeln verpflichtet, sind jüngere Zeugen davon. Für uns von der SPD, die wir schon das Frauenwahlrecht erstritten haben, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir ein Paritätsgesetz wollen.

Ein erster überfraktionellen Austausch fand hierzu beim Frühstück des Frauenrats diese Woche statt. Weitere müssen und werden folgen. Für uns SPD-Frauen ist dieses mögliche Bündnis der Frauen über die Fraktionsgrenzen hinweg ein logischer Schritt, um unser Ziel eines Paritätsgesetz im Bund möglich zu machen.“