„Die Koalitionsfraktionen haben vergangene Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der Menschen unter Vollbetreuung das Wahlrecht ermöglichen soll. Der Gesetzentwurf sollte erst am 1. Juli in Kraft treten, da das Gesetzgebungsverfahren seine Zeit braucht.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden: Alle Menschen unter Vollbetreuung können bereits zur Europawahl wählen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Damit kann die Regierungskoalition ihren Gesetzentwurf wie geplant zu Ende bringen und Vollbetreute können auf Antrag doch noch an der Europawahl teilnehmen - ein salomonisches Urteil.“