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Krankenkassen: Ausweitung des Wettbewerbsrechts gefährdet medizinische Versorgung
Bei dem Expertengespräch im Gesundheitsausschuss ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die weitreichenden Bedenken gegen die Anwendung des Kartellrechts in der GKV auszuräumen. Die Vorschläge der Koalition stellen nicht sicher, dass die gute Versorgung der Versicherten grundsätzlich über den ordnungspolitischen Kriterien des Kartellrechts steht, erklären Edgar Franke und Bärbel Bas.