Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verabschiedet. Durch das Gesetz werden Grundlagen für eine umfassende Modernisierung der IT-Sicherheitsstandards für große Teile der Wirtschaft und Bundesverwaltung bestimmt. Neben dem erweiterten Geltungsbereich geht es unter anderem um verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen, verbessertes Risikomanagement und eine Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedrohungslage: Laut einer Bitkom-Studie stieg der Schaden durch Angriffe auf die deutsche Wirtschaft im letzten Jahr auf fast 290 Milliarden Euro, sagen Sonja Eichwede und Johannes Schätzl.
Das heute im Kabinett beschlossene Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Staat, der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wirksam von überflüssiger Bürokratie entlastet. Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun konkrete und ressortübergreifende Maßnahmen umgesetzt werden, die staatliches Handeln einfacher, schneller und digitaler gestalten, sagen Johannes Schätzl und Parsa Marvi.
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Mit diesem Gesetz wollen wir den Zugriff auf digitale Beweismittel über die europäischen Grenzen hinweg einfacher machen, sagt Carmen Wegge.