Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Sarah Ryglewski, verbraucherpolitische Sprecherin:

Untergeschobene oder überlange Verträge sind nicht nur ärgerlich, sondern benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher oft. Verbraucherschutzministerin Barleys Vorschläge sind wichtige Verbesserungen  und sollten schnell von der Bundesregierung beschlossen werden.

„Verbraucherinnen und Verbrauchern werden im Wege geschickter und gezielter Telefonakquise immer noch viel zu häufig insbesondere Energielieferverträge untergeschoben. Daher ist es völlig richtig, dass Bundesministerin Katarina Barley (SPD) nun die sogenannte Bestätigungslösung für Energielieferverträge einführen will. Erst wenn dem Anbieterwechsel schriftlich zugestimmt wurde, darf dieser wirksam werden. So verhindern wir ungewollte Anbieterwechsel.

Telefonisch geschlossene Verträge beruhen zudem nicht selten auf unerlaubten Werbeanrufen, in die die Kunden nicht eingewilligt haben. Hier werden wir bußgeldbewährte Dokumentationspflichten einführen und so unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpfen.

Wichtig ist auch, dass die heute leider immer häufigere Praxis etwa von Fluggesellschaften, Fluggästen durch AGB-Klauseln zu untersagen, ihre Forderungen an Dritte abzutreten, verboten wird. Fluggäste können dann ihre Ansprüche durch spezialisierte Dienstleister wie etwa Flightright durchsetzen lassen.

Ein verbraucherpolitischer Fortschritt wäre es, wenn Verträge zum Beispiel für Fitnessstudios, Telefon, Abos oder Strom nur noch höchstens ein Jahr maximale Laufzeit haben dürfen und sich automatisch nicht um mehr als drei Monate verlängern.

Die von Ministerin Barley vorgelegten Vorschläge sind allesamt wichtige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.“