Bankkunden müssen beim der Abhebung von Bargeld erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen, fordert Elvira Drobinski-Weiß. Die Bundesregierung hat die entsprechende Verordnung zu ändern. Und die Aufsicht muss von den Gewerbeaufsichtsämtern auf die BaFin übergehen.
Die Abzocke von Bankkunden zeigt: Die Bundesregierung muss handeln. Bankkunden müssen bei der Abhebung von Bargeld auf einen Blick am Geldautomaten erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen. Auch nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie ist eine klare und eindeutige Preis-Information der Verbraucher vor Inanspruchnahme einer Dienstleistung geboten. Praktisch und unkompliziert geschieht dies nur unmittelbar am Geldautomaten.
Und noch etwas wird deutlich: Die Gewerbeaufsichtsämter der Städte und Gemeinden sind überfordert, wenn es darum geht, klare Preisinformationen durchzusetzen und die Einhaltung der Preisangabenpflicht zu kontrollieren. Bereits eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest vom vergangenen Jahr zeigte: Preisaushänge und Preisverzeichnisse in den Kreditinstituten sind oft unvollständig oder fehlen ganz. Um zum Beispiel die Einhaltung der neuen Regelungen zu Lockvogelangeboten bei der Werbung mit Kreditkonditionen zu kontrollieren, fehlt den Mitarbeitern oft die Sachkenntnis. Nach der neuen Regelung müssen zwei Drittel der Verbraucherkredite zum beworbenen Zinssatz ausgegeben werden. Weil diese Regelung für bundesweit agierende Kreditinstitute gilt, muss die Preisaufsicht im Bereich der Finanzdienstleistungen auch bundesweit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebündelt werden.