Mit Blick auf das anhaltende Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie beabsichtigen die Regierungsfraktionen, die Feststellung einer „epidemischen Lage mit nationaler Tragweite“ um drei Monate zu verlängern. Diese ermöglicht der Bundesregierung, in wichtigen gesundheitlichen Bereichen Rechtsverordnungen zu erlassen, wie etwa zu Testungen, zur Versorgung mit Schutzmasken oder zur Impfreihenfolge. An die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Bundestag sind auch die Befugnisse für die Länder zur Anordnung der Corona-Schutzmaßnahmen geknüpft. Sie ist damit auch Voraussetzung für die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf berietet der Bundestagam Freitag in Erster Lesung.

Der Bundestag hatte mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz am 27. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die Feststellung gilt bisher bis zum 31. März. Um diese verlängern zu können und weitere gesetzliche Fristen anzupassen, haben die Abgeordneten einen entsprechenden Gesetzesentwurf am Freitag in Erster Lesung beraten.

Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bis Ende Juni 2021 zu verlängern.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Bundestag die epidemische Lage nationaler Tragweite künftig befristet für maximal drei Monate feststellen. Jede Verlängerung muss demnach erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit solle der parlamentarische Diskurs gestärkt werden.

Diese Vorschrift und insbesondere auch die Länderbefugnisse sollen bis zum Jahresende durch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina extern evaluiert werden, um Reformbedarf zu ermitteln.

„Das Parlament will ganz bewusst die pandemische Lage verlängern, weil wir jetzt noch in einer Situation sind, in der wir diese Rechtsinstrumentarien brauchen, um gut und schnell reagieren zu können“, sagt Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Aber es liege in der Hand des Parlaments, die pandemische Lage festzustellen, sie für beendet zu erklären oder sie auch zu verlängern, so Dittmar. „Das heißt, wenn die pandemische Lage erloschen ist, dann der Bundesregierung automatisch alle Möglichkeiten genommen sind, Rechtsverordnungen außerhalb des Rahmens zu erlassen.“