Grundkompetenzen fördern und Weiterbildungsprämien zur Motivation
Wer keinen Berufsabschluss hat, dem mangelt es häufig auch an Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik sowie der Informations- und Kommunikationstechnologien. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen nun auch die Vermittlung dieser Grundkenntnisse fördern können, wenn das für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme erforderlich ist.
Damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Weiterbildung mit Berufsabschluss stärker motiviert werden, sollen sie Prämien von 1000 Euro für bestandene Zwischenprüfungen und 1500 Euro für bestandene Abschlussprüfungen erhalten. Diese Regelung gilt befristet für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, und sie wird evaluiert. Vor allem für die 1,5 Millionen junger Erwachsener ohne Berufsabschluss wird damit ein neuer Weg in Ausbildung geebnet.
Im parlamentarischen Verfahren hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass für die Förderung innovativer Ansätze in der aktiven Arbeitsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr befristet ist. Über diesen Ansatz konnte beispielsweise das sog. „Thüringer Modell“ als Vorläufer der zuvor genannten Einführung von Weiterbildungsprämien erfolgreich erprobt werden konnte.
Weiterbildungen für Beschäftigte unter 45 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen können nun auch von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Zudem können umschulungsbegleitende Hilfen gefördert werden.
Vorfahrt für Weiterbildung bei Chancen auf dauerhafte Beschäftigung
Der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, soll einer Weiterbildungsförderung nicht entgegenstehen, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmenteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden.
Unternehmen, die von einer Schließung oder Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind und deren Beschäftigte sich in Transfergesellschaften befinden, sollen einen schnelleren Zugang zu beruflicher Weiterbildung erhalten. So sollen ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr und gering Qualifizierte bereits während der Zeit in der Transfergesellschaft gefördert werden, wenn der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten trägt.
Weitere Neuregelungen betreffen den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung: Für Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld wegen einer beruflichen Weiterbildung unterbrechen, wird die Möglichkeit eröffnet, einen erworbenen Arbeitslosenversicherungsschutz über die freiwillige Weiterversicherung aufrechtzuerhalten. Dies soll auch für Personen gelten, die eine Elternzeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes in Anspruch nehmen.
Mit dem AWStG wird außerdem die Sonderregelung zum erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristete Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Das ist vor allem für Kreativschaffende von großer Bedeutung. Die von der SPD-Fraktion angestrebte Verlängerung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre, innerhalb derer die Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden müssen, ist am Widerstand der Union gescheitert. Dieser Schritt wäre nicht nur für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden notwendig, sondern er ist in der digitalen Arbeitswelt geboten, um die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung auszudehnen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Künftig sollen auch Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Mathematik durch die Agentur für Arbeit gefördert werden können, wenn das vor einer Weiterbildung erforderlich ist. Um mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungsmaßnahmen zum Durchhalten zu motivieren, sollen künftig Prämien für die Zwischen- und Abschlussprüfung gezahlt werden. Zudem sollen für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen auch Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeiten gefördert werden.