Ziel des Übereinkommens ist, dass sich die Vertragsparteien einander Amtshilfe in Steuersachen leisten, um Steuerhinterziehung und Steuervermeidung besser bekämpfen zu können. Die Amtshilfe umfasst unter anderem den Informationsaustausch, gleichzeitige Steuerprüfungen und die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland.

Das Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe wurde 1988 von den Mitgliedstaaten des Europarats und den Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt und durch das Protokoll von 2010 fortgeschrieben, um es an den internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen anzugleichen und es für alle Staaten zu öffnen.