„Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die Verordnung der alten schwarz-gelben Bundesregierung zur Durchführung des Feldversuchs mit Lang-Lkws nicht gegen die Verfassung verstößt.

Die Frage, ob wir in Deutschland Lang-Lkw fahren lassen wollen oder nicht, bleibt weiter auf der Tagesordnung. Wir müssen die Vorbehalte der Bevölkerung gegen überlange Schwerlaster ernst nehmen.“