Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Albert Einstein hat einmal gesagt: Ein Großteil der Geschichte ist erfüllt vom Kampf um die Menschenrechte, einem ewigen Streit, bei dem niemals ein endgültiger Sieg zu erringen ist. Aber in diesem Kampf zu ermüden, würde den Untergang der Gesellschaft bedeuten. Diese Aufforderung gilt bis heute, und sie wird auch in Zukunft gelten. Besonders in Zeiten der Globalisierung sind arbeitende Menschen auf international gültige Regeln angewiesen, und sie brauchen verbindliche, ja, garantierte Rechte, die sie auch nach Ausschöpfung des nationalen Beschwerdewegs erstreiten können, nicht nur in anderen Ländern, sondern sicherlich auch bei uns in Deutschland.

(Beifall bei der SPD)

WSK-Rechte, die im UN-Sozialpakt festgeschrieben sind, schützen weltweit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ich sage: Das ist gut so in einer Welt, die, wie wir zurzeit erleben, von einem starken Finanzkapitalismus getrieben ist. Dort müssen sich die Menschen auch wiederfinden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat nun, exakt 60 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren angenommen. Ein prominenter Termin, meine Damen und Herren, für ein nicht weniger prominentes Anliegen; denn erst durch das Zusatzprotokoll wird der UN-Sozialpakt, werden die sogenannten WSK-Rechte den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt. Erst wenn der Zugang zu entsprechenden individuellen Beschwerdemechanismen sichergestellt ist, erfüllt sich der allgemein anerkannte Grundsatz der Unteilbarkeit und der Interdependenz aller Menschenrechte.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Zusatzprotokoll tritt dann in Kraft, wenn es zehn Staaten ratifiziert haben. 31 haben es bislang unterzeichnet, darunter zehn aus Europa. Bedauerlicherweise zählt Deutschland nicht dazu. Dabei hat Deutschland das Zustandekommen des UN-Sozialpakts konstruktiv begleitet und auch bei den internationalen Verhandlungen über das Fakultativprotokoll aktiv und konkret mitgearbeitet. Umso erstaunlicher ist das jetzige Zögern.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die aktive Rolle Deutschlands zeigt sich nicht zuletzt darin, dass es bisher alle Kernabkommen des UN-Menschenrechtsschutzes anerkannt hat, alle Fakultativprotokolle zum UN-Sozialpakt – mit Ausnahme des erwähnten Zusatzprotokolls – unterzeichnet hat und sich weltweit im Bereich der WSK-Rechte engagiert. Auch im Vorfeld der bereits unterzeichneten Abkommen und Zusatzprotokolle gab es viele Diskussionen und – genauso wie in anderen Ländern – immer wieder Bedenken. Vor allen Dingen wird vor einer drohenden Beschwerdeflut gewarnt. Wenn wir uns ansehen, wie es in

der Vergangenheit war, können wir überprüfen, ob es tatsächlich eine Beschwerdeflut gegeben hat. Ich meine, dass bei ganzen 22 Individualbeschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren von einer Beschwerdeflut oder einer überbordenden Zahl an Beschwerden weiß Gott keine Rede sein kann. Wenn man die Analyse fortsetzt, stellt man fest, dass davon 17 Verfahren abgewiesen, zwei Verfahren abgebrochen wurden und es sich bei einem Verfahren um eine nicht festgestellte Rechtsverletzung handelt. Am Ende bleibt eine einzige tatsächlich bewiesene Rechtsverletzung aufgrund einer Individualbeschwerde übrig. Wer angesichts dessen behauptet, es gebe eine Beschwerdeflut oder es werde mit dem Ausland Politik gegen das Inland gemacht, irrt sich. Die Zahlen geben das insgesamt nicht her.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man kann das aber auch beispielhaft an dem UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sehen. Hier hat Deutschland das Zusatzprotokoll über ein Individualbeschwerdeverfahren ratifiziert. Aber viel entscheidender ist: Bereits hier sind die WSK-Rechte in Form von sozialen Rechten enthalten. Zur befürchteten Beschwerdeflut darf man feststellen:

Es gab eine einzige Beschwerde, und diese wurde dann als unzulässig abgewiesen. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung kann von einer Beschwerdeflut weiß Gott keine Rede sein.

Die Gegner einer Ratifizierung führen immer wieder an, die WSK-Rechte seien teilweise so unbestimmt formuliert, dass internationale Kontrollinstanzen daraus falsche Schlussfolgerungen bei einem Abgleich zum Beispiel mit dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht ziehen könnten. Zudem wird befürchtet, dass Organisationen diese Beschwerdeverfahren oft nutzen, um eigene Ziele zu verfolgen und zu befördern, die nicht im Einklang mit dem Beschwerdeverfahren und den WSK-Rechten stehen. Ich will gar nicht bestreiten, dass wir uns mit einigen Konfliktfeldern zu befassen haben. So wird zum Beispiel in der Diskussion das WSK-Recht auf freie gewerkschaftliche Betätigung als eine Gefahr für das Streikverbot für Beamte in Deutschland gesehen. Nicht alle, aber viele sehen dieses Streikverbot als Anachronismus. Auch ich persönlich finde, dass es sich hier um einen Anachronismus in Europa und damit eher um ein innenpolitisches Thema handelt.

(Beifall bei der SPD)

Oder es wird angeführt, dass das WSK-Recht auf ungehinderten Zugang zu Bildung im Widerspruch zur Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern stehen könnte. Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Ich sehe das genauso wie eine Reihe von Bundesländern, die dafür zuständig sind. Hessen und das Saarland haben die Studiengebühren abgeschafft, sodass ein solches Verfahren erst gar nicht nötig werden wird.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angesichts der Tatsache, dass dieses individuelle Beschwerdeverfahren erst möglich wird, wenn der gesamte Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft ist, was bei uns auch den Gang zum Bundesverfassungsgericht, in das wir alle ein sehr hohes Vertrauen haben – das gilt auch für die Anerkennung weltweiter Rechte –, einschließt, kann man sagen, dass die Unterzeichnung dieses Abkommens nicht dazu führen würde, dass wir insgesamt mehr Beschwerdeverfahren bekämen und dass sich die Bundesrepublik Deutschland blamieren könnte. Ich weiß allerdings auch, dass wir die innenpolitische Diskussion darüber führen müssen. Warum riskieren wir eigentlich in dieser Frage den internationalen Ruf Deutschlands, gerade wenn es überwiegend um die Rechte der Leistungsträger der Gesellschaft geht, nämlich um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gesellschaft?

(Beifall bei der SPD)

Haben nicht die Erfahrungen mit den bereits bestehenden Individualbeschwerdemechanismen deutlich gezeigt, dass Deutschland wegen seines Rechtssystems und seines im internationalen Vergleich durchaus guten Sozialsystems keine Sorge vor einer Klageflut haben muss? Aus meiner Sicht ergeben sich aus der Ratifizierung des Zusatzprotokolls keinerlei neue Verpflichtungen über jene hinaus, zu denen sich Deutschland als Vertragsstaat des UN-Sozialpakts ohnehin verpflichtet hat. Deshalb würde ich gerne denen, die zweifeln und zögern, mit Erlaubnis der Frau Präsidentin ein Zitat vortragen.

Ich möchte einen Konservativen zitieren, der alles Notwendige zu dem gesagt hat, wohin auch wir mit unserem Antrag kommen müssen: Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen durchzuführen, als beständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben wird.

Diesen Rat hat uns niemand anderer als Charles de Gaulle gegeben. Diesem Rat folgen wir mit unserem Antrag. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)