Das völkerrechtlich bindende Protokoll verpflichtet die Mitgliedstaaten der ILO zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung, zum Opferschutz und Opferentschädigung, um Zwangsarbeit und damit Menschenhandel effektiv zu bekämpfen.
Ziel ist es, die aktuelle Bedeutung des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation zu unterstreichen und zwischenzeitlich entstandene Regelungslücken zu schließen. Insbesondere wird der Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung als eine wesentliche Form der Zwangsarbeit anerkannt.