Die Sozialeinrichtungen für Seeleute in deutschen Seehäfen befinden sich in der Trägerschaft kirchlicher Einrichtungen. Der Bund muss aus diesem Grund keine unmittelbar staatlichen Einrichtungen für die soziale Betreuung der Seeleute an Land schaffen. Daher beteiligt er sich an der Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen.
Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetz wird die Summe, mit der sich der Bund an den Kosten der Deutschen Seemannsmissionen e. V. und Stella Maris beteiligt, von 500.000 Euro auf 1 Million Euro verdoppelt.