Es ist und bleibt ein Fehler, dass die Koalition im Rahmen der zwischen den Ressorts geplanten Umstrukturierung gegen alle Widerstände und den Rat von unabhängigen Experten an der Übertragung der Zuständigkeit für die entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe vom Entwicklungsministerium an das Auswärtige Amt festhält.
Nothilfemaßnahmen bei Hunger- oder Umweltkatastrophen in Entwicklungsländern gehören klar in die alleinige Zuständigkeit des Entwicklungsministeriums, denn sie müssen zwingend mit der weiterführenden strukturellen Entwicklungszusammenarbeit verbunden werden. Nachhaltige Hilfe kann nur gewährleistet werden, wenn die Kompetenz für die kurzfristigen Akutmaßnahmen und die mittel- und langfristige Unterstützung im Entwicklungsministerium in einer Hand liegt. Das ist die Meinung zahlreicher betroffener Nichtregierungsorganisationen und letztlich kommt sogar das vom Bundesentwicklungsministerium selbst in Auftrag gegebene Evaluierungsgutachten zu diesem Schluss.
Bislang war das Gesamtpaket der Ressortvereinbarung am Veto des mittlerweile entlassenen Bundesumweltministers gescheitert. Als eine seiner letzten Amtshandlungen hatte Röttgen in der vergangenen Woche aber offenbar seinen Ministervorbehalt zurückgezogen und so den Weg für den Deal zwischen Niebel und Westerwelle freigemacht. Dass die beiden Minister nun an einer möglichst lautlosen Umsetzung ihrer Vereinbarung am Bundestag vorbei interessiert sind, wurde heute deutlich. Im Entwicklungsausschuss wurde der Opposition eine Unterrichtung zu diesem wichtigen Thema versagt. Diese war von der SPD beantragt worden, nachdem durch Röttgens Rückzieher die Sachlage vor der Entscheidung des Haushaltsausschusses neu zu bewerten war. Durch ihre Weigerung, den Tagesordnungspunkt zu debattieren, haben sich die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsparteien im Ausschuss selbst entmündigt. Die SPD wird hingegen weiterhin lautstark gegen die heimliche Teilabwicklung des Ministeriums durch Niebel protestieren.